Scheidung, Unterhaltsanspruch

21. Januar 2015 19:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Wir leben seit zwei Jahren getrennt, jeder in einer eigenen Wohnung. Beide sind Vollzeitbeschäftigt. A verdient 2200 Euro netto, B verdient 1800 netto. Der Sohn , 19 Jahre lebt seit kurzem in eigener Wohnung und ist Schüler. Beide Elternteile zahlen nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt + Kindergeld. Zugewinne wurden in den letzten Jahrzehnten nicht gemacht. Wir leben von den Hand in den Mund. Es existieren keine Ersparnissen. Verheiratet seit 1997. Jetzt wollen wir die Scheidung. Frage: Schuldet A dem B Unterhalt obwohl beide für sich selbst sorgen können?
21. Januar 2015 | 20:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zu unterscheiden sind Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, d. h. Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung.

Der grundsätzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht immer, hier in Form des Aufstockungsunterhalts.

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt dürfte nicht gegeben sein, da hier der Grundsatz gilt, daß jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst zu sorgen hat. Zwar gibt es hiervon Ausnahmen, jedoch gibt der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt für eine Ausnahmeregelung.


2.

Zu beachten ist beim Trennungsunterhalt der Selbstbehalt in Höhe von 1.080,00 Euro.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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