Schaden im Treppenhaus einer WEG

3. August 2011 20:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Ich bin mieter einer Wohnung eines WEG Gebäudes.

Bei einem Ebay Geschäft wurde ein Sofa verkauft und dieses im Treppenhaus zur Abholung bereitgestellt. Aus Zeitgründen war eine Hilfe Meinerseits beim Transport nicht möglich und ich war daher beim Transport nach Erhalt der Zahlung (Also Abschluss des Geschäftes) nicht mehr anwesend.

Als ich zurück gekommen bin musste ich feststellen, dass beim Abtransport durch den Käufer Schäden im Treppenhaus verursacht wurden (Spuren in der Farbe des Sofas).

Die Beschädigungen wurden von mir der Hausverwaltung angezeigt, zusammen mit den Kontaktdaten des Käufers (und somit Verursachers) parallel wurden die Schäden dm Käufer per email mitgeteilt mit der Bitte sich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen.

Als Antwort hab ich von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, dass in meinen Verantwortungsbereich fällt, für die Korrektur des entstandenen Schadens zu sorgen.
Eine Antwort des Schadenverursachers bleibt aus.


Meine Frage:

Wie ist der juristisch korrekte Ablauf der Schadensregulierung.
Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten möchte.

Der Käufer hat – wie Sie bereits zu Recht andeuteten – als Verursacher des Schadens im Treppenhaus diesen nach §§ 823, 249 BGB zu beseitigen bzw. den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag zu zahlen. Denn er dürfte durch den unsachgemäßen Abtransport des Sofas den besagten Schaden jedenfalls fahrlässig verursacht haben, § 276 BGB.

Ihr Vermieter hat demzufolge Unrecht mit der Ansicht der entstandene Schaden fiele in Ihren Verantwortungsbereich. Denn Ihnen ist keinerlei Verschulden an dem eingetretenen Schaden im Treppenhaus anzulasten. Sie waren insbesondere nicht in irgendeiner Weise dazu verpflichtet während des Abtransports, den Käufer zu beaufsichtigen oder das Treppenhaus hinsichtlich möglicherweise auftretender Schäden zu sichern. Sie durften davon ausgehen, dass der Käufer das Sofa ordnungsgemäß abtransportiert.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen einen Einblick in die entsprechende Rechtslage vermitteln und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Marksen Ouahes
-Rechtsanwalt-
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