SEPA-Lastschriften mit Online-Mandat

13. Januar 2025 13:09 |
Preis: 47,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


07:43
Guten Tag,
wir würden gerne für einen Dienst bei dem wir schon ein paar Kunden haben, wo es um kleinere monatliche Beträge geht die regelmäßig per Lastschrift eingezogen werden, auf unserer Homepage ein Online-SEPA-Mandat anbieten.
Es erscheint mir recht steinzeitlich, dass man dafür - wie von unserer Bank vorgeschrieben - ein handschriftlich unterschriebenes Mandat braucht, das schreckt viele ab und sie machen es dann nicht.

Laut Auskunft unserer Bank ist es so, dass das grundsätzlich rechtlich nicht möglich ist - als ich gesagt habe, dass ich sonst halt ggf. die Bank wechseln würde, hieß es, dass das bei keiner Bank erlaubt ist - in ganz Deutschland würde das nicht gehen.

Wenn ich das google, komme ich zu einem ähnlichen Ergebnis - andererseits deckt sich das aber so gar nicht mit meiner Erfahrung, denn überall kann man doch mittlerweile einfach online ein Häkchen setzen "ich erteile das Mandat" und das wars - das funktioniert doch überall, bei so vielen Firmen - haben die also alle eine Geheimlösung oder brechen die alle die Regeln?

Also - was stimmt denn nun - und wie sieht es aus - gibt es nur halt keinen Rechtsanspruch, dass solche Lastschriften eingelöst werden, falls man das als Firma so macht (damit könnte ich ja leben, besser als Leute die gar nicht bezahlen weil sie das Mandat nie unterschreiben) - oder kann es Strafen geben, wenn man das macht, und wie hoch könnten diese ausfallen? Vielleicht ignorieren alle einfach diese Vorschrift, weil die Strafen nicht so hoch sind? Wie ist die Rechtslage - und ist das abhängig von meiner Bank oder nicht - oder gibt es vielleicht spezielle Banken, die das erlauben und andere erlauben es nicht?

Vielen Dank.
13. Januar 2025 | 14:37

Antwort

von


(100)
Paul-Sorge-Str. 4 c
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Tel: 040-22862199-0
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Frage nach der Zulässigkeit eines Online-SEPA-Mandats ist sowohl rechtlich als auch praktisch interessant und betrifft mehrere Ebenen: das SEPA-Verfahren selbst, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Bedingungen der jeweiligen Banken. Ich erläutere Ihnen die relevanten Aspekte im Detail:

1. Rechtsgrundlagen für das SEPA-Mandat
Das SEPA-Lastschriftverfahren wird in der SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012) geregelt, ergänzt durch die Regelwerke des European Payments Council (EPC). Wesentliche Vorgaben lauten:

Ein SEPA-Mandat muss eine schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen beinhalten (§ 675j Abs. 1 BGB, Art. 2 Nr. 2 SEPA-Verordnung).
Schriftlichkeit bedeutet im juristischen Sinne nicht zwingend eine eigenhändige Unterschrift. Auch elektronische Mandate sind zulässig, wenn diese die Anforderungen der SEPA-Regelwerke erfüllen.
Elektronisches Mandat nach SEPA-Regeln
Das EPC erlaubt elektronische Mandate, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Einwilligung durch eine rechtlich zulässige und dokumentierte Authentifizierung des Zahlungspflichtigen erfolgt. Diese Authentifizierung kann beispielsweise durch Zwei-Faktor-Verfahren (z. B. TAN, PIN oder ähnliche Sicherheitsmaßnahmen) sichergestellt werden.

Eine bloße Checkbox („Ich erteile das Mandat") ohne weitere Sicherheitsmechanismen erfüllt diese Anforderungen nicht.

2. Bankenspezifische Anforderungen
Ob eine Bank ein elektronisches Mandat akzeptiert, hängt von ihren internen Vorgaben ab. Viele Banken verlangen aus Sicherheits- und Haftungsgründen weiterhin ein unterschriebenes Mandat. Grund dafür ist, dass Banken bei Rücklastschriften oder Betrugsfällen haftbar gemacht werden können (§ 675x Abs. 1 BGB).

Warum akzeptieren einige Banken elektronische Mandate nicht?
Sie tragen das Risiko, dass bei einer Rücklastschrift der Zahlungsempfänger das Mandat nicht nachweisen kann.
Ein schriftliches Mandat (mit Originalunterschrift) bietet eine stärkere Beweiskraft im Streitfall.

3. Unterschiedliche Handhabung in der Praxis
Es stimmt, dass viele Unternehmen (z. B. Streaming-Anbieter, Mobilfunkunternehmen) Online-Mandate nutzen. Diese Unternehmen arbeiten entweder mit spezialisierten Zahlungsdienstleistern oder Banken zusammen, die elektronische Mandate erlauben, oder sie übernehmen das Rücklastschriftrisiko selbst. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, dass ein SEPA-Mandat handschriftlich unterschrieben sein muss – das ist eher eine Praktikabilitätsfrage.

„Geheimlösung" großer Unternehmen
Große Unternehmen setzen auf digitale Authentifizierungsverfahren (z. B. per TAN, eIDAS-konforme Signaturen oder andere technische Lösungen), die die Anforderungen der SEPA-Regelwerke erfüllen.
Einige Unternehmen kalkulieren Rücklastschriften als Kostenfaktor ein und verzichten auf strenge Mandatsprüfung.

4. Rechtliche Konsequenzen bei fehlendem Mandat
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftverfahren ohne rechtskonformes Mandat einrichten, könnten folgende Probleme auftreten:

Rücklastschriften
Ohne Mandat kann der Zahlungspflichtige jede Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen (§ 675x Abs. 2 BGB). In diesem Fall tragen Sie als Zahlungsempfänger das volle wirtschaftliche Risiko.

Haftungsrisiken
Sollte der Zahlungspflichtige den Einzug gerichtlich anfechten, müssen Sie beweisen, dass ein gültiges Mandat vorliegt. Ein rein digitales Mandat ohne Authentifizierung könnte als unwirksam angesehen werden.

Bankseitige Ablehnung
Die Bank könnte Lastschriften ablehnen, wenn sie feststellt, dass kein gültiges Mandat vorliegt. Dies hängt von den internen Richtlinien Ihrer Bank ab.

Bußgelder oder Strafen?
Es gibt keine gesetzlichen Strafen oder Bußgelder für die Verwendung eines nicht schriftlich unterschriebenen Mandats. Das Risiko liegt rein in den möglichen Rücklastschriften und der fehlenden Durchsetzbarkeit.

5. Optionen für Sie
a) Bankwechsel
Einige Banken oder Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal) erlauben die Nutzung elektronischer Mandate mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie könnten sich an spezialisierte Anbieter wenden.

b) Technische Lösungen implementieren
Wenn Sie auf Ihrer Webseite ein SEPA-Mandat anbieten möchten, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:

Authentifizierung durch Zwei-Faktor-Verfahren (z. B. SMS-TAN oder eine ähnliche Sicherheitsstufe).
Speicherung und Protokollierung der Zustimmung (z. B. IP-Adresse, Timestamp).
Klare und transparente Gestaltung des Mandats, damit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

c) Risikokalkulation
Wenn Sie sich entscheiden, auf strenge Mandatsanforderungen zu verzichten, sollten Sie das Risiko von Rücklastschriften einkalkulieren. Dies kann insbesondere bei kleineren Beträgen wirtschaftlich tragbar sein.

Zusammenfassung
Ein rein online erteiltes SEPA-Mandat ist rechtlich zulässig, wenn es den Sicherheitsanforderungen der SEPA-Regelwerke entspricht.

Ihre Bank kann aus internen Gründen weiterhin auf ein unterschriebenes Mandat bestehen. Es gibt jedoch andere Banken oder Zahlungsdienstleister, die elektronische Mandate erlauben.

Es drohen keine rechtlichen Strafen, wenn Sie auf schriftliche Mandate verzichten. Das Risiko liegt in der Durchsetzbarkeit bei Rücklastschriften.

Es könnte sich für Sie lohnen, mit einer spezialisierten Bank oder einem Zahlungsdienstleister zusammenzuarbeiten, um Ihre Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig rechtssicher zu handeln.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2025 | 12:05

Guten Tag und vielen Dank für die Antwort.
Noch eine Rückfrage zum Thema Haftungsrisiken:

Sie schreiben:
"Haftungsrisiken
Sollte der Zahlungspflichtige den Einzug gerichtlich anfechten, müssen Sie beweisen, dass ein gültiges Mandat vorliegt. Ein rein digitales Mandat ohne Authentifizierung könnte als unwirksam angesehen werden."

Wieso sollte jemand den Einzug gerichtlich anfechten? Jedes Gericht würde doch sagen, dass er es einfach bei seiner Bank zurückbuchen lassen soll, oder? Ansonsten würde man ihm, sobald er ein Verfahren startet, einfach direkt das Geld zurückerstatten, sodass das Verfahren sowieso direkt eingestellt werden würde, oder? Hier geht es wie erwähnt um so kleine Beträge, dass wir dieses Risiko einfach tragen würden?

Und aus dieser Aussage:
"Ihre Bank kann aus internen Gründen weiterhin auf ein unterschriebenes Mandat bestehen. Es gibt jedoch andere Banken oder Zahlungsdienstleister, die elektronische Mandate erlauben."

kann ich schließen, dass mir die Bank im dümmsten Fall halt das Konto kündigen könnte, weiterer Regress oder Ärger wäre dann nicht möglich?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Januar 2025 | 07:43



Ihre Rückfrage bringt wichtige Aspekte zur Haftung und dem praktischen Vorgehen in der Realität auf den Punkt. Lassen Sie uns die Punkte präzise klären:

1. Warum sollte jemand den Einzug gerichtlich anfechten?
Es ist korrekt, dass der Zahlungspflichtige normalerweise bei seiner Bank die Rückbuchung der Lastschrift verlangen würde. Ein gerichtliches Vorgehen ist in solchen Fällen tatsächlich sehr selten und würde aus besonderen Gründen stattfinden, etwa:

Streit um den Bestand der Forderung: Der Zahlungspflichtige könnte behaupten, dass es keinen Vertrag oder keine wirksame Einwilligung für die Lastschrift gibt. In einem solchen Fall könnte er sich entscheiden, nicht nur die Lastschrift zurückzugeben, sondern auch zivilrechtlich gegen die Forderung (z. B. auf Feststellung der Nichtschuld oder Rückforderung bereits eingezogener Beträge) vorzugehen.

Schadensersatzforderungen: Wenn der Zahlungspflichtige z. B. durch den Einzug eine wirtschaftliche Benachteiligung erleidet (z. B. durch Überziehungszinsen oder Sperrungen des Kontos), könnte er Ansprüche geltend machen.

Praktische Relevanz bei kleinen Beträgen:
Bei sehr kleinen Beträgen ist ein gerichtliches Vorgehen äußerst unwahrscheinlich, da der Aufwand unverhältnismäßig ist. Selbst wenn es zu einer Klage käme, könnten Sie durch eine schnelle Rückerstattung des Betrags das Verfahren beenden, wie Sie es richtig anmerken.

Die Haftungsrisiken wären also weniger juristisch (Gerichtsverfahren), sondern primär wirtschaftlich (Rücklastschriften und Verwaltungskosten).

2. Konsequenzen seitens der Bank
Ihre Bank hat das Recht, in ihren AGB und Sonderbedingungen spezifische Vorgaben für SEPA-Lastschriften zu machen. Wenn Sie gegen diese Vorgaben verstoßen, könnte die Bank:

Lastschriften blockieren oder zurückweisen: Die Bank könnte eingereichte Lastschriften ablehnen, wenn sie feststellt, dass diese nicht den vorgegebenen Standards entsprechen.

Das Konto kündigen: Falls die Bank wiederholt Verstöße gegen ihre internen Vorgaben feststellt oder das Risiko als untragbar einstuft, kann sie das Konto kündigen. Dies ist meist mit einer angemessenen Frist möglich (§ 675h Abs. 2 BGB, allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weitere Regressansprüche der Bank?
Die Bank selbst hätte in der Regel keine Grundlage für zusätzliche Ansprüche (z. B. Schadensersatz), solange Sie die Rücklastschriften oder etwaige Kosten übernehmen. Einzige Ausnahme wäre ein Fall von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Täuschung, was hier jedoch nicht einschlägig ist.

3. Fazit zu den Haftungs- und Bankrisiken
Gerichtliche Risiken: Das Risiko, dass Zahlungspflichtige gerichtliche Schritte einleiten, ist bei kleinen Beträgen äußerst gering. Selbst wenn es dazu käme, könnten Sie durch Rückerstattung die Lage klären.

Bankrisiken: Die Bank könnte bei Nichteinhaltung ihrer internen Vorgaben die Zusammenarbeit beenden oder Lastschriften blockieren. Ein weiterer Regress seitens der Bank ist praktisch nicht zu erwarten.

Praktischer Ansatz: Wenn Sie bereit sind, die Kosten von Rücklastschriften zu tragen und das Risiko einer Kontokündigung durch Ihre Bank minimieren möchten, könnten Sie eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister suchen, der elektronische Mandate akzeptiert. Alternativ können Sie im Zweifel für eine kleine Anzahl von Kunden das unterschriebene Mandat als Sonderlösung verwenden, falls Ihre aktuelle Bank darauf besteht.

Diese Einschätzungen basieren auf Ihrer Darstellung, dass es sich um kleine Beträge handelt und Sie das wirtschaftliche Risiko tragen würden. Falls sich größere Summen oder regelmäßige Rücklastschriften ergeben, sollten Sie die rechtliche Lage und Ihre Zusammenarbeit mit der Bank neu bewerten.







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