Ruhezeit von Angestellten im ÖPNV

5. Oktober 2021 10:37 |
Preis: 45,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zur Arbeitszeit und Ruhezeiten gem. ArbZG vs. Tarifvertrag

"http://stadtbusfahrer.de/Linie-bis-50-km/Arbeits-und-Ruhezeit"

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf oben genannter Webseite wird darauf hingewiesen, dass die Fahrpersonalverordnung bei Angestellten Linienbusfahrern ausschließlich in die Arbeitszeitgestaltung eingreift. Die Ruhezeiten bei Angestellten Busfahrern regelt das Arbeitszeitgesetz, was bedeuten würde, dass ich maximal 6Tage am Stück ohne verkürzte Ruhezeit (35h) fahren darf. Da sowohl die Gewerkschaft der Polizei als auch Verdi eine andere Meinung vertreten (bis 12 Tage ohne Unterbrechung), erhoffe ich mir jetzt verständlich Klarheit über die Gesetzeslage verschaffen zu können.

Freundliche Grüße
Carsten Friedrich

Einsatz editiert am 05.10.2021 17:48:55
5. Oktober 2021 | 18:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich bestimmen sich Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach den §§ 3 ff ArbZG. Diese Regelungen liegen den Ausführungen in dem von Ihnen benannten link zu Grunde.

Jedoch erlaubt § 7 ArbZG unter den dort genannten Bedingungen, dass von den Regelungen durch Tarifvertag und/oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrages davon abgewichen werden kann. Verdi als Gewerkschaft hat im öffentlichen Dienst entsprechende Vereinbarungen getroffen, so dass die Aussage von Verdi für Arbeitsverhältnisse für die Verdi Tarifverträge schließt, zutreffend ist.

Zusammenfassend ist mitzuteilen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter einem Tarifvertrag fällt, dann ist ein Abweichen vom ArbZG möglich und es gilt die entsprechende Regelung aus dem Tarifvertrag bzw. einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Wenn für Ihr Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet, dann gilt das ArbZG.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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