11. März 2007
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19:20
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Eine Rückzahlungsklausel kann einzelvertraglich, im Wege einer Betriebsvereinbarung oder auch tarifvertraglich festgelegt werden.
Sollte bei Ihnen keine Betriebsvereinbarung und auch kein Tarifvertrag diese Frage regeln, gilt der Einzelvertrag. Und wenn dort keine Rückzahlungsklausel festgelegt wurde, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Umzugskosten nicht zurückzahlen müssen.
Diese Aussage ist vorbehaltlich einer umfassenden Prüfung des Einzelfalles und basiert ausschließlich auf den mitgeteilten Informationen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt