Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beitragspflicht entsteht (allein) dadurch, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Sie haben also nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und vorzutragen, dass Ihre Tätigkeit kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit gewesen ist, in diesem Fall könnten Sie die Verpflichtung zur Zahlung ggf. beseitigen. Hierbei wird dann allein zu entscheiden sein, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder aber freiberuflich gewesen ist und hierüber erfolgt am Ende die Entscheidung.
Die Akzeptanz der Gewerbesteuer ist ein Indiz, jedoch nicht bindend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beitragspflicht entsteht (allein) dadurch, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Sie haben also nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und vorzutragen, dass Ihre Tätigkeit kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit gewesen ist, in diesem Fall könnten Sie die Verpflichtung zur Zahlung ggf. beseitigen. Hierbei wird dann allein zu entscheiden sein, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder aber freiberuflich gewesen ist und hierüber erfolgt am Ende die Entscheidung.
Die Akzeptanz der Gewerbesteuer ist ein Indiz, jedoch nicht bindend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen