16. Oktober 2022
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19:31
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach Ihren Angaben haben Sie Ihre Wünsche geäußert. Das bedeutet Sie haben weder diese Änderungen zur Bedingung für den Abschluss des Mietvertrages gemacht noch hat man Ihnen diese fest zugesagt.
Insbesondere gibt es auch durch den Vermieter noch keine bindende Aussage, die final auf den Abschluss eines Mietvertrages gerichtet ist. Die Empfehlung wäre deshalb, dass Sie mitteilen, dass Sie nicht länger an einem Mietvertrag interessiert sind. Ansonsten können und sollten Sie sich bedeckt halten.
Ich sehe nach Ihren Angaben weder eine bindende Vereinbarung noch einen Schaden den Sie ersetzen müssten. Insbesondere auch wenn die Wohnung sich erst noch im Bau befindet ist das auch für Sie mit großen Unwägbarkeiten verbunden, die Sie natürlich durch die Anmietung einer anderen Wohnung beseitigen können.
Solange man nicht auf Sie mit irgendwelchen Forderungen zukommt sollten Sie sich nicht erklären und auch nichts anbieten. Nach Ihren Angaben sehe ich aber auch perspektivisch keinen Anlass für einen Anspruch gegen Sie. Wenn der Mietvertrag ohnehin nach Ihren Angaben noch davon abhängt, dass der Eigentümer an Sie persönlich auch vermieten möchte, dann würde ich jeglicher Aussage Ihrerseits, die bislang getätigt worden ist keinen Rechtsbindungswillen beimessen. Weitergehende Ansprüche halte ich deshalb nicht für gegeben.
Bekunden Sie einfach, dass Sie nicht länger an der Wohnung interessiert sind. Sollte man wider Erwarten mit Ansprüchen auf Sie zukommen, dann dürfen Sie sich gerne bei mir melden. Das halte ich aber wie gesagt für eher unwahrscheinlich, da die Sachlage nach Ihrer Schilderung doch recht eindeutig ist.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-