Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihm wurde verboten, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sie dürfen jedoch Kontakt mit ihm aufnehmen. Dies kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
Wenn Sie etwas mit der Post schicken und er die Annahme verweigert, dann kann die Post die Sachen wieder zu Ihnen zurück bringen und dies in Rechnung stellen.
Das beste Vorgehen dürfte sein, einen Termin zu machen, an dem er die Sachen abholt, die Sachen zu dem Termin vor die Tür zu stellen und die Haustür zu öffnen. Besonders wenn Sie ein Haus haben, bietet es sich an, die Sachen zum Abholtermin in den Garten zu stellen, damit immer eine geschlossene Haustür zwischen Ihnen und dem Ex ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihm wurde verboten, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sie dürfen jedoch Kontakt mit ihm aufnehmen. Dies kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
Wenn Sie etwas mit der Post schicken und er die Annahme verweigert, dann kann die Post die Sachen wieder zu Ihnen zurück bringen und dies in Rechnung stellen.
Das beste Vorgehen dürfte sein, einen Termin zu machen, an dem er die Sachen abholt, die Sachen zu dem Termin vor die Tür zu stellen und die Haustür zu öffnen. Besonders wenn Sie ein Haus haben, bietet es sich an, die Sachen zum Abholtermin in den Garten zu stellen, damit immer eine geschlossene Haustür zwischen Ihnen und dem Ex ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen