Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Das Krankengeld ist in Gefahr, streng genommen schon ist der Anspruch nicht mehr bestehend, da Sie nach Ihrer Schilderung aktuell keine Krankschreibung wegen der psychosomatischen Erkrankung haben.
Es stimmt zwar, dass Sie mit einer Quarantänebescheinigung auch Geld vom Gesundheitsamt bekommen können, doch ist dieses ist ja kein Krankengeld wegen der psychosomatischen Grunderkrankung. Auch ist damit nicht die Frage geklärt, was bei Ablauf der Quarantäne mit dem Krankengeldanspruch ist. Denn ohne die Krankschreibung wegen der psychosomatischen Erkrankung haben Sie keinen nahtlosen Nachweis. Es ist ja mittlerweile auch schon Mittwoch, so dass Sie sich nicht mehr so einfach auf die Regelung berufen können, dass eine Kranschreibung auch am folgenden Montag noch gilt. ( § 46 SGB V).
Es ist also sehr dringend zu empfehlen, eine Krankschreibung seit Entlassen aus der psychosomatischen Klinik wegen dieser Grunderkrankung zu erhalten.
Möglicherweise versucht das derzeitige Krankenhaus, Sie als Coronapatienten nicht weiter behandeln zu müssen und macht daher den Vorschlag, Sie mit einem Krankentransport nach Hamburg zu schicken.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Das Krankengeld ist in Gefahr, streng genommen schon ist der Anspruch nicht mehr bestehend, da Sie nach Ihrer Schilderung aktuell keine Krankschreibung wegen der psychosomatischen Erkrankung haben.
Es stimmt zwar, dass Sie mit einer Quarantänebescheinigung auch Geld vom Gesundheitsamt bekommen können, doch ist dieses ist ja kein Krankengeld wegen der psychosomatischen Grunderkrankung. Auch ist damit nicht die Frage geklärt, was bei Ablauf der Quarantäne mit dem Krankengeldanspruch ist. Denn ohne die Krankschreibung wegen der psychosomatischen Erkrankung haben Sie keinen nahtlosen Nachweis. Es ist ja mittlerweile auch schon Mittwoch, so dass Sie sich nicht mehr so einfach auf die Regelung berufen können, dass eine Kranschreibung auch am folgenden Montag noch gilt. ( § 46 SGB V).
Es ist also sehr dringend zu empfehlen, eine Krankschreibung seit Entlassen aus der psychosomatischen Klinik wegen dieser Grunderkrankung zu erhalten.
Möglicherweise versucht das derzeitige Krankenhaus, Sie als Coronapatienten nicht weiter behandeln zu müssen und macht daher den Vorschlag, Sie mit einem Krankentransport nach Hamburg zu schicken.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin