Sie können sich außergerichtlich uneingeschränkt selbst vertreten.
Wenn Sie allerdings andere vertreten wollen, müssen Sie das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) beachten. Danach ist die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten für einen Nichtberechtigten (i.S.v. RBerG) wie Sie verboten. Das Sie bei Vertretung der Privatkunden Rechtsangelegenheien besorgen, dürfte schon deshalb sehr naheliegen, weil Sie in Ihren Anspruchsschreiben wohl gezwungen sein werden, sogar erheblich juristisch zu argumentieren.
Wenn Sie mehrere Personen in einem solchen nicht unerheblichen Fall vertreten, der mindestens einige Korrespondenz erfordern wird, und dazu noch Provisionsabsichten haben, dürfte auch die Grenze der Geschäftsmäßigkeit überschritten sein.
Ich würde Ihnen daher auf jeden Fall zur Einschaltung eines Anwalts raten. Eine Firmengründung wäre nutzlos, da Sie damit dem RBerG nicht entkommen.
Hinzu kommt, dass bei einem evtl. gerichtlichen Verfahren mit über 5.000 € ohnehin ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss, um vor Gericht auftreten zu können. Auch hat nur ein Anwalt (bzw. mit Abstrichen andere Berechtigte i.S.d. RBerG) die Kenntnisse, im Vorhinein zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche gerechtfertigt sind. So ersparen Sie sich evtl. wertvolle Zeit und Kosten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Danke für die informative Antwort.
Aber ich habe nicht verstanden wozu sie mir zur Einschaltung eines Anwalts raten würden? Welche kosten würden dabei ca. entstehen?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Rechtsanwalt wird Ihre angebliche Forderung zunächst genau prüfen und Ihnen daher eine Erfolgswahrscheinlichkeit angeben können. Viele meinen, dass dies doch nur Kosten verursacht, übersehen aber, dass mit Hilfe des Anwalts evtl. viel höhere (potentielle) Kosten (z.B. weil man in einem aussichtslosen Fall vor Gericht geht) gespart werden und man außerdem keine Zeit & Energie mit einem verlorenen Fall vergeudet. Danach begleitet der Anwalt das Verfahren. Dabei profitieren Sie nicht nur von dessen Sachkunde, sondern auch davon, dass Adressaten bei Anwaltsschreiben wegen der höheren Sachkompetenz anders reagieren als bei "normalen" Bürgern. So kann bereits ein Schreiben mit einem kleinen Fehler Regressansprüche gegen Sie auslösen....
I.Ü. hatte ich Ihnen ja bereits dargelgegt, dass Sie bei Verwirklichung Ihres Vorhabens wahrscheinlich gegen das RBerG verstoßen würden, was strafbar ist. Wenn Sie also Ihr Vorhaben durchführen wollen, werden Sie schon aus diesem Grund nicht umhinkommen einen Anwalt einzuschalten.
Es gilt ganz allgemein: Wer krank ist oder dem vorbeugen will, geht zum Arzt, wer Streit hat oder dem vorbeugen will, geht zum Anwalt. Wer das nicht tut, geht ein erhebliches Risiko ein. Wenn man damit leben kann, ist das auch in Ordnung. Das muss jeder selbst entscheiden.
Zu den Kosten kann ich Ihnen nichts sagen. Bitte schreiben Sie mir per E-Mail einige kurze Sätze zu Ihrem Problem und zur Höhe Ihrer scheinbaren Forderungen bzw. Ihrem Schaden. Dann kann ich Ihnen dazu mehr mitteilen.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt