Rückbildungskurse für Mamas (in Baden-Württemberg)
| 18. November 2024 11:17
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Preis:
52,00 €
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bin prä- und postnatale Fitness- und Gesundheitstrainerin und biete Rückbildungskurse für Selbstzahlerinnen an (keine Kostenübernahme von der Krankenkasse/keine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen).
Meine Kundinnen können die von mir gestellte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, aber immer mit dem Hinweis von mir „ohne Gewähr". Manche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Kosten ganz, jedoch ist der Kurs grundsätzlich für Selbstzahlerinnen gemacht!
Ich nenne diese Kurse auch „Rückbildung". Nun bin ich keine Hebamme/Physiotherapeutin und mir stellt sich die Frage, ob ich Rückbildung anbieten und auch so nennen darf? Ist der Begriff „Rückbildung" geschützt?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Viele Grüße
M. Gerlach
Sehr geehrte Fragestellerin,
Rückbildungskurse dürfen auch von Fitnesstrainern angeboten werden.
Weder der Begriff „Rückbildungskurs" ist geschützt, noch bedarf es dafür zwingend einer nachzuweisenden Ausbildung.
Diese spielt tatsächlich nur für die Frage -Selbstzahler oder nicht - eine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke