Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zwar gilt die 2-Jahres-Frist nicht, wenn „die Vertragsbedingungen des Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, nicht erfüllt werden und das Rechtsgeschäft deshalb auf Grund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht wird." (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG) Möglicherweise wird es jedoch schwierig, einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu beweisen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich daher unverzüglich um einen Termin bei einem ortsansässigen Notar noch bis Ende dieser Woche bemühen, damit dieser vor dem 10.06.2013 den Rückabwicklungsvertrag beurkunden und ggf. eine Löschungsbewilligung bzgl. der Auflassungsvormerkung dem Grundbuchamt zukommen lassen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
Die Verkäuferin (übrigens meine Tante) ist Immobilienmaklerin und hat meine Mutter per Anwalt aufgefordert vom Vertrag zurück zu treten und die Auflassungsvormerkung zu löschen - Sie hat behauptet meine Mutter hätte 20.000 Euro mehr gezahlt als im Kaufvertrag stand und damit wäre es ein Scheinvertrag und nichtig. Meine Mutter ist kurz danach verstorben und wir wollen, um endlich Ruhe zu haben, einer Rückabwicklung zustimmen. Haben wir damit einen ausdrücklichen Rechtsanspruch und die Frist ist hinfällig?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn sich die Behauptungen der Verkäuferin beweisen lassen, ist der Vertrag tatsächlich nichtig und Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, daß der Kaufpreis (einschließlich der überzahlten 20.000 €) zurückgezahlt wird. Die 2-Jahres-Frist würde in diesem Fall nicht gelten.
Sicherer ist jedoch in jedem Fall der unverzügliche Gang zum Notar, um die Einzelheiten zu beurkunden und die Löschungsbewilligung zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt