11. April 2008
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11:41
Antwort
vonRechtsanwalt Martin P. Freisler
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail: mail@ra-freisler.de
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Bei der Beurteilung der Bonität einer Gesellschaft ist die Bonität der Angestellten zunächst einmal unbeachtlich. Es ist jedoch nicht unüblich, dass je nach Geschäftsfeld der Gesellschaft oder deren finanzieller Strukturen, von Geschäftspartnern auch persönliche Sicherheiten der Gesellschafter oder der Geschäftsführer gefordert werden, die über das haftende Kapital der Gesellschaft hinausgehen. In einem solchen Fall wird für den Geschäftspartner auch die Bonität dieser Personen eine Rolle spielen.
Daher können und werden sich die entsprechenden Anfragen auch auf weitere Personen beziehen können, die für den Geschäftspartner von Interesse sind. Der Umfang hängt von den Serviceleistungen der Gesellschaft / Detektei ab. Bei entsprechender Anfrage wären davon daher auch Ihre Daten umfasst. Berechtigte Auskünfte können Sie nicht unterbinden.
Die Erkenntnis aus diesen Daten ist jedoch nur eine Information, die einen Geschäftspartner zu einem Vertragsschluss veranlassen oder abhalten. Die Insolvenz einer Person kann dabei eine Rolle spielen, entscheidender ist zumeist aber das persönliche Verhältnis. Ggf. kann sich bei Bedenken eine Gesamtvertretung mit jeweils einem anderen Geschäftsführer anbieten, um etwaige Bedenken zu zerstreuen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht