Rechtliche Fragen zur Firmenbenennung und Außendarstellung als Generalunternehmer
15. Oktober 2024 12:33
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Preis:
46,00 €
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Hallo Anwalt,
Ich bin ein Generalunternehmer im Bereich Maler&Lackierung. Dadurch, dass ich und niemand aus meinem Unternehmen eine Qualifikation in diesem Bereich hat, lassen wir die tatsächlichen Arbeiten durch Subunternehmer ausführen. Wir übernehmen also die Verantwortung bei Planung und Durchführung vom Projekt, die Projekte aber tatsächlich dann machen tun dann andere qualifizierte Sub-Unternehmen für uns.
Hier meine Fragen:
1.) Darf ich meine Firma zum Beispiel "Maler xy GmbH" oder "Maler Dominik" nennen? (also ist "Maler" ein geschützer Begriff und darf ich mich in dem Kontext so nennen?)
2.) Darf ich sagen, dass ich einen Maler-*Betrieb* habe, also mich statt Maler xy GmbH, Malerbetrieb xy GmbH nenen?
3.) Darf ich mich "Malerprojekte xy GmbH" nennen?
4.) Darf ich mich "Farbgestaltung & Ausführung xy GmbH" nenen?
5.) Darf ich mich "Malerservice GmbH" nennen?
6.) Darf ich bezüglich der ausgeführten Arbeiten in der"Wir"-Form sprechen, also zum Beispiel auf meiner Webseite schreiben, dass *wir* diese Arbeiten durchführen (damit ist mein Unternehmen gemeint), oder muss ich jedes Mal explizit sagen, dass wir *mithilfe von anderen Unternehmen* diese Arbeiten durchführen lassen. Letzteres würde natürlich die Werbewirkung erheblich beeinträchtigen. Also muss ich wirklich eindeutig schreiben, dass wir *nur* für die Organisation zuständig sind oder kann ich einfach generell schreiben, dass *wir das machen*? Z.B. " wir *streichen* ihre Wände streichen" oder darf ich nur schreiben: "wir *organisieren* das Streichen ihrer Wände".
Wenn ich nur letzteres verwenden darf ("wir organisieren das Streichen ihrer Wände"), dann hätte ich noch eine Frage, weil mir die Formulierung nicht gefällt, und ich lieber das "Wir streichen ihre Wände" verwenden wollen würde:
a) Würde es ausreichen, einen Disclaimer im Impressum oder in den AGBs zu haben (ich schreibe dort transparent, wie wir arbeiten) und dann über die restliche Webseite, anderen Flyern, Werbeanzeigen etc. nur in der "Wir"-Form zu schreiben?
b) Und wenn nein, reicht es aus, eine einzelne Sektion auf der Webseite "Wie wir arbeiten" zu haben (ich schreibe dort transparent, wie wir arbeiten) und dann über die restliche Webseite, anderen Flyern, Werbeanzeigen etc. nur in der "Wir"-Form zu schreiben?
c) Muss dieser Disclaimer nur einmal vorkommen, oder muss er bei jedem Konktaktpunkt vom Kunden mit meiner Firma irgendwo stehen? (Mit verschiedene Kontaktpunkte sind Flyer, Werbeanzeigen, Webseite etc. gemeint)
7.) Jetzt ein konkretes Beispiel: Ich schalte eine Werbeanzeige auf FaceBook. Dort schreibe ich, dass a) "wir ihre Aussenfassade neu streichen". Dann liste ich b) noch ein paar Vorteile. Das würde ich dann so machen: "Unsere Leistungen auf einen Blick: *eine Auflistung der Leistungen, die die Subunternehmen ausführen werden* Wäre das legal, oder muss ich wirklich direkt darauf hinweisen, dass das die Subunternehmen machen und nicht wir? Weil in indirekter Weise sind das ja die Leistungen von meinem Unternehmen, die wir anbieten, deshalb müsste es ja erlaubt sein. Habe ich einen Denkfehler?
8.) Wenn 1.) - 5.) mit nein oder teilweise nein beantwortet sind, haben Sie gute Namen, die ich verwenden darf, die aussagekräfitg sind bezüglich dessen, welchen Service ich mithilfe Subunternehmen realisiere? Also Namen, die mir ChatGpt gegeben hat, sind jetzt nicht so bombe: "Maler-Generalunternehmen xy GmbH" "Malerservice-Management xy GmbH" oder "Malerkoordination xy GmbH". Also natürlich beschreiben diese optimal, was mein Unternehmen macht, aber das würde die Werbewirkung ernorm verschlechtern, würde ich mich so nennen...
Das war's schon. Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Liebe Grüße,
Dominik
Einsatz editiert am 15. Oktober 2024 13:42
Einsatz editiert am 15. Oktober 2024 16:38
Einsatz editiert am 15. Oktober 2024 17:25