ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworten:
Das Realsplitting kann einseitig beantragt werden, die andere Seite kann/muss zu stimmen.Sofern Sie also Unterhaltsleistungen an Ihre Frau als Sonderausgaben abziehen, muss diese diese Zahlungen versteuern, Sie wiederum sind verpflichtet diese Nachteile auszugleichen. Diese Lösung ist in den meisten Fällen für Sie günstiger, als wenn Sie die Unterhaltszahlungen steuerlich gar nicht geltend machen können und im Gegenzug Ihre Frau diese nicht versteuern muss.
Sie sollten also von einem Kollegen Ihre steuerliche Situation prüfen lassen, ob das Realsplitting für Sie eine positivere steuerliche Belastung ergibt als wenn Sie die Unterhaltsleistungen gar nicht absetzen können.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich die anfallende Steuernachzahlung von 2008 und 2009 meiner Exfrau durch den Ehegattenunterhalt zu 100% übernehmen oder nur zu 50%?
Muss ich das Realsplitting widerrufen oder endet es automatisch mit der Einstellung der Unterhaltszahlungen?
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie für 2008 und 2009 die von Ihnen geleisteten Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt haben, müssen Sie Ihrer Frau den Betrag erstatten, der durch die Versteuerung dieser Unterhaltszahlungen entsteht.
Das Realsplitting endet dadurch, dass Sie die Unterhaltszahlungen nicht mehr als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben, letztlich also auch mit dem Zeitpunkt in dem Sie keinen Unterhalt mehr leisten.
Ich hoffe Ihre Nachfrage ausreichend und umfassend beantwortet zu haben und wünsche noch einen schönen abend.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch