Projektbezogene kurzfristige Beschäftigung

5. April 2012 15:41 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
ab und zu benötige ich für einen Kleinbetrieb überwiegend Aushilskräfte beim Catering für oft nur einen Tag/Abend.
Bei unterschiedlichen Ausgangslagen ( Student, mehrere Nebenjobs, Wechsel), Höchstverdienstgrenze/Tag, Addierung der Arbeitstagee,..) ist der
Verwaltungsaufwand sehr groß und geht mit rechtlicher Unsicherheit einher.
Da Qualität gefragt ist, kommen keine fremden Leihkräte in Frage.

Was wäre der Vortell / Nachteil wenn die Aushilfen selbstständig wâren?
Hätten Sie dann Nachteile, Mehrkosten?

Gibt es ev für Kleinbetriebe Ausnahmen?

Wären Minijobs überhaupt geeignete?
Würde jemand mehr als 50 Tage arbeiten, könnte man diese Arbeitskarft nicht für paar Stunden einstellen?
5. April 2012 | 16:55

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
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Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Natürlich kann man geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter auch dergestalt einstellen, dass diese nur wenige Tage im Monat für Sie tätig sind und sog. Arbeit auf Abruf verrichten. Sie müssten die Arbeitseinsätze allerdings vier Tage im Voraus mitteilen und eine gewisse Arbeitszeit pro Woche oder Tag vereinbaren.

Den Gedanken, freie Mitarbeiter einzustellen, würde ich allerdings mir Vorsicht behandeln, da dies bei einer Prüfung der Rentenversicherung oder des Finanzamtes in einigen Jahren Probleme geben könnte, wenn sich herausstellt, dass die Betreffenden Scheinselbständige und damit in Wahrheit Arbeitnehmer sind. Sie müssten dann auf Jahre hinweg nachträglich Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Wenn die Personen z.B. in der Küche beim Spülen oder Salat putzen helfen, sind sie in ihren Betrieb eingebunden und wohl auch Ihren Weisungen unterworfen. Wenn sie dann als Studenten noch keine weiteren Auftraggeber haben, keine eigene Betriebsstätte und auch sonst nicht werbend am Markt tätig sind, liegt der Schluss nahe, dass es sich um Arbeitnehmer handelt.

Sie gehen somit selbst ein finanzielles Risiko ein, wenn Sie Selbständige beschäftigen, die in Wahrheit Arbeitnehmer sind. Ich rege daher an, vorab ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7 SGB IV durchzufüren, und verbindlich klären zu lassen, ob die Betreffenden auch wirklich selbständig sind. Dies ist zwar auch Verwaltungsaufwand, kann aber im Falle einer späteren Betriebsprüfung eine Menge Geld sparen.


Die Aushilfen müssten zudem im Falle einer Selbständigkeit ein Gewerbe anmelden und ggf. Umsatzsteuer abführen, wenn es sich nicht um Kleinunternehmer handelt, die keine Umsatzsteuer ausweisen, was sie dem Finanzamt erklären müssten. Jedenfalls hätten aber Ihre Subunternehmer steuerliche Fragen zu klären und auch sozialversicherungsrechtliche, da dann ja auch noch die Frage der Krankenversicherung neu geklärt werden muss.

Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen, scheint es mir sinnvoller zu sein hier mit Minijobs und Arbeit auf Abruf zu arbeiten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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