Probleme mit Autohändler- Garantie/Gewährleistung/arglistige Täuschung?

1. November 2023 12:17 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben ein gebraucht Peugeot im April 2021 bei Peugeot-Händler vor Ort
für Gesamtpreis: 11.000 € gekauft, und bei dem Fahrzeugkauf wurde uns gesagt, vorher waren kleine Schaden was fachmännisch repariert ist. Auf der Rechnung steht folgendes:
Wir berechnet Ihnen den Peugeot 508 mit der Fzg.Id.:Nr xxxx. Zu dem Fahrzeug gehören zwei Schlüssel, das Serviceheft und die Bedienungsanleitung. Vor- und Lackschäden nicht ausgeschlossen, sowie Unfallfreiheit nicht gewährt werden kann. Deshalb bei Übergabe nicht Mangelfrei. Fahrzeug wird mit einer einjährigen Gewährleistung außer auf Verschleißteile abgegeben. Vor Fahrzeugübergabe werden neue Sommerreifen montiert und die Winterreifen dem Kunden mitgegeben. Mit Unterschrift wird der Kauf bestätigt.

In dem Serviceheft IST NICHTS über SCHADEN vorgemerkt!!
Das genannte PEUGEOT gehört jetzt seit August 2022 unserem Sohn.
Nun aber, habe jetzt zufällig herausgefunden wer Vorbesitzer war und AUF MEINE NACHFRAGEN von dem (Fuhrparkmanagement BayWa AG) wurde mir über Fahrzeug VORSCHADEN folgendes gesagt:

"es handelte Sich um ein Leasingfahrzeug der Allane SE,
wir als BayWa AG, waren hierzu von 2017 – 2021 er Halter des Fahrzeuges. Das Fahrzeug hatte in dieser Zeit 1 Schaden bei dem der Kotflügel vorne instandgesetzt/ersetzt worden ist. Die Schadenhöhe belief sich auf ca. 3000 €.
Zu technischen Defekten am Fahrzeug liegen uns keine Infos vor."

Später, habe ich noch ein eMail von baywa@sixt-leasing erhalten, mit Unterlagen ZUSTANDBERICHT über VORSCHADEN von GKK Gutachten GmbH 40472 Düsseldorf-(Besichtigungsdatum 03.02.2021)
was an Sixt Leasing SE 82049 Pullach versendet ist (Fahrzeughalter Sixt Leasing SE Auftrag vom 29.01.2021 durch Sixt Leasing SE.
Aus dem Zustandbericht ist es eindeutig, dass bei unserem Fahrzeug PEUGEOT Vorschaden vorhanden war und der Vorschaden wurde fach- und sachgerecht behoben.
Feststellung Vorschaden:
Schweller vorne rechts beschädigt Ja
Außenspiegel rechts beschädigt Ja
Anmerkungen
Unfallschaden: keine festgestellt

Zum Besichtigungszeitpunkt lagen keine ZB Teil I und keine Unterlagen zur Anzahl der Besitzer vor.
Eine Unterbodenkontrolle wurde nicht durchgeführt. //2 Hauptschlüssel vorhanden.

Untersuchungsergebnis (bezogen auf den angegebenen Schadenkatalog und den Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Besichtigung, Angaben ohne MwSt)
Reparaturkosten 5.930,50 € // Überdurchschnittlicher Verschleiß (ÜDV) 4.814,62 €

Bei der Besichtigung wurde eine äußere Inaugenscheinnahme am undemontierten Fahrzeug unter Berücksichtigung der vorgefundenen Besichtigungsbedingungen durchgeführt. Es werden keinerlei Eigenschaften von nicht geprüften oder nur eingeschränkt prüfbaren Bereichen des Fahrzeugs zugesichert.

Nach meine Auffassung, es ist nachweislich mehr als NUR KLEIN Schaden was uns damals am 30.04.2021 beim PEUGEOT Kauf vom Autohändler gesagt worden ist.

-----Ich möchte gerne Ihre Meinung dazu haben, ist es arglistige Täuschung? ----

Kann ich als Käufer noch irgendwie was machen, die Rechte geltend machen, wie zB. Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz oder IST ES SCHON ALLES VERJÄHRT?
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DANN WEITER: Das war übrigens nicht alles, wir haben nämlich mit der gleichem Peugeot-Verkäufer laufend leider noch ein anderes Streit, wobei wir ein weiteres Familien Fahrzeug (auch Peugeot 508 HYBRID) letztes Jahr im August 2022 dort gekauft haben (da wir unser anderes 1. Peugeot unserem Sohn zum 18. Geburtstag gegeben haben): - Dieser Fahrzeug PEUGEOT HYBRID hat ständig Sachmängel aber der Verkäufer möchte über Gewährleistung/Garantie nichts wissen.
ALLE FRISTEN sind schon abgelaufen, wir zahlen Autokredit, Fahrzeug ist nach wie vor, immer noch UNREPARIERT; in der Zwischenzeit hatten wir Panne /Keilriemen gerissen, Reparatur-Kosten in anderem Werkstatt knapp 900,00 €.

Dann, Navy-DISPLAY komplett ausgefallen seit Juli 2023, fahren immer noch so, und noch viele Mängel, aber Autohändler sagt: BEIM VERKAUF WAR ALLES IN ORDNUNG!!!
Wir können nichts machen-Haben nur noch Kosten.

Seit der Panne am 10.09.2023 (KEILRIEMEN GERISSEN und wir mussten mit ADAC unser Peugeot zu eine andere Werkstatt abschleppen) hatte ich leider KEIN Fahrzeug mehr der fahrbereit ist und ich HABE KEIN Ersatzfahrzeug bekommen, bis mein Peugeot repariert wird, da noch nicht geklärt/entschieden war, was überhaupt kaputt ist bzw. wer soll für SCHADEN aufkommen!!!
Irgendwie sollte ich zu Arbeit kommen; sonst ist mein Job /Verdienst gefährdet.
Zur derzeit MUSSTE ich jeden Tag jemanden privat BEZAHLEN, dass er mich hinbringt und wieder von der Arbeit abholt. Dann habe ich als Leihwagen von der Firma ein Fahrzeug bekommen, aber das musste ich auch auf EIGENE Kosten tanken und täglich Mietpreis an Chef als Nutzungsgebühr bezahlen. 10 TAGE HATTE ICH DAS LEIHFAHRZEUG vom CHEF.
In der Zwischenzeit haben wir ANTWORT von Garantie REAL DASS Schaden- KEILRIEMEN KEIN GARANTIE-FALL IST, Reparaturkosten MÜSSEN WIR SELBST ZAHLEN:(ca. 900 EUR)
Der Autoverkäufer will nichts davon wissen.

Leider hat uns sogar Anwalt, seit wir den im Mai 2023 beauftragt haben, nur Nerven und Zeit gekostet, der hat für uns nicht wirklich viel gemacht, jetzt sagt er, er kann für uns nichts machen, wenn sich der Autohändler weigert die Mängel zu erkennen , nachbessern, oder der Autohändlerdavon nichts davon wissen will.

Folgende Mängel sind seit PEUGEOT HYBRID-KAUF aufgetreten:
1. Türgriff HINTEN aussen, musste komplett NEU ausgetauscht werden - Rg.-Kosten ca. 175 EUR habe ich vom Autohändler bekommen (schon im Mai 2023 bei Peugeot-Werkstatt gemacht, aber KOSTEN SOLLEN WIR SELBST ZAHLEN-lt. Händler KEIN Garantie - oder Gewährleistung dafür sondern Verschleißteil): Da vor der Reparatur vom Händler gesagt war: du hast Garantie, aber NACH REPARATUR kam IM MAI 2023 Rechnung nach Hause, RECHNUNG habe ich NOCH NICHT BEZAHLT; habe schon 2x MAHNUNG BEKOMMEN- IST ES RECHTENS? WAS SOLL ICH MACHEN?

2. Tankdeckel Schloss lässt sich schwer aufmachen (haben wir selbst irgendwie repariert)
3. AHK (abnehmbar) Schloß seit dem Kauf FEHLT; sollte nachgereicht werden, ist aber NIE PASSIERT

4. ständig Quitschende Geräusche beim Fahren- wurde NUR Bremse sauber gemacht- Händler schickt mir Rg. ca. 86,00 EUR, ich soll auch SELBST Zahlen-da auch lt. Händler KEIN Garantie - oder Gewährleistung dafür sondern Verschleißteil.
Da hier auch vor der Reparatur vom Händler gesagt war: "du hast Garantie", aber NACH REPARATUR bekomme ich im MAI 2023 Rechnung nach Hause, diese RECHNUNG habe ich auch NOCH NICHT BEZAHLT; habe schon 2x MAHNUNG BEKOMMEN- IST ES RECHTENS? WAS SOLL ICH MACHEN?

Trotz "BREMSE nur sauber machen" weiter beim Autofahren laute Quitschgeräusche. Händler habe ich gesagt, da sollte Riemen geprüft werden, wurde NICHTS GEMACHT- dadurch (meine Meinung nach) das nicht gemacht ist, wurde KEILRIEMEN GERISSEN; UND ich habe letztes Monat bei anderem Werkstatt reparieren lassen. Kosten ca. 900,00 Euro. Auf der Rechnung mir "Bremse sauber machen" stand klein geschrieben " Bremsbelag hinten links gebrochen bitte erneuern"- davon wussten wir überhaupt nicht bzw. Autohändler hat UNS KEIN WORT DAVON GESAGT; erst viel später sehe ich zufällig dieses Satz. Und wir bekommen so ein Fahrzeug mit "BREMSBELAG GEBROCHEN" vom Autohändler zurück, als "repariert" und mit Rechnung nach Hause 86,00 €::::?????
5. Keilriemen gerissen + zusätzlich KURBENWELLEN-Sensor auch beschädigt-Rg. Kosten ca. 900 EUR
6. Am 1. Tag beim Kauf nach Zulassung nach 15 Minuten fahren, Peugeot stehen geblieben, musste ins Werkstatt beim Autohändler da irgendetwas mit Hybrid -was genau nie erfahren. AUF JEDEN Fall, habe ca. 10 Tage kein Fahrzeug gehabt-KEINE ENTSCHÄDIGUNG oder ERSATZ WAGEN vom Händler bekommen.
7. NAVY DISPLAY KOMPLETT AUSGEFALLEN, alles im Display nur noch schwarz, kein Navy, Radio, Uhr, Parkassistent usw....--DAS PROBLEM haben wir BIS HEUTIGEM TAG IMMER NOCH; da sich Händler weigert überhaupt etwas zu machen, haben wir kein Kontakt mehr zu dem.

KEINER will irgendwie Zuständig sein. WIR SIND SCHULD für ALLES (so schreibt uns der Anwalt, warum wie unser Fahrzeug dort gekauft haben, und sollten wir nocheinmal Fragen stellen bzgl. Unser Streitfall (brauchen wir überhaupt nicht nachfragen); dann BEENDET er das Mandat
Am Ende sitzen wir da mit jede Menge Kosten, Fahrzeug hat NACH WIE VOR UNREPARIERTE Schäden/Mengel (Bremse angebrochen + NAVY/DISPLAY komplett ausgefallen); KEIN Schlüssel für AHK erhalten, KEINE Kosten für Ersatzwagen und Abschleppkosten bekommen, Anwalt hat die ganze Zeit irgend "etwas" Falsches gesucht (schwarzes Fahrzeug der Unfallwagen war-keine Ahnung was dieser Fahrzeug mit unserem zu tun haben soll???); UND jetzt sagt er, wir sollen uns irgendeine andere RECHTSRAT suchen, er kann nichts mehr für uns machen...
Am 06.06.23 haben wir die Vollmacht bei dem Anwalt unterschrieben, und jetzt sagt er: kann ich nichts mehr machen, da der Verkäufer/Händler gesagt hat : VOR DEM FAHRZEUGKAUF WAR ALLES IN ORDNUNG!

-Können wir überhaupt irgend etwas noch machen, oder ist alles schon zu spät?
-Für den Fahrzeug was jetzt unserem Sohn gehört (gekauft im Jahr 2021) haben wir erst jetzt erfahren, über die Mängel vom Gutachter Zustandsbericht- kann man da was machen?
-Gehören ALLE die o.g. Mängel unter KEINE Gewährleistung oder Garantie?
- Rechnung für den HYBRID FAHRZEUG haben wir vom Händler auch NIE BEKOMMEN; da es über Kredit Bank vom Händler komplett finanziert wird, und wir haben NUR FINANZIERUNGS UNTERLAGEN. Deshalb weiß ich NICHT; ob das, was uns beim Fahrzeugkauf gesagt worden ist
(leichtere Schäden, die repariert sind) auch STIMMT? Erst jetzt hat unser Anwalt die Kopie vom Rg. Autokauf angefordert und dort steht: Vor- und Lackschäden nicht ausgeschlossen, Frontschaden
vorne rechts, Scheinwerfer, Motorhaube, Stoßstange, Träger und innere Bauteile sind
ausgetauscht worden und nach dem besten möglichkeiten instandgesetzt. Deshalb
bei Übergabe nicht Mangelfrei. Das Fahrzeug wird mir einer einjährigen
Gewährleistung außer auf Verschleißteile abgegeben. Erst jetzt SEHEN WIR zum. 1. Mal diese Rechnung. Garantieschein haben wir auch in ORIGINAL vom Autohändler NIE BEKOMMEN; erst nach mehrere Nachfragen wurde uns aber erst am 30.11.2022 habe ich endlich aber NUR per eMail die Kopie von o.g. Garantievereinbarung Nr: xxx vom Händler und zwar nur eine Seite erhalten, aber KEINE Unterlagen mit GARANTIEBEDINUNGEN. LEIDER BIS HEUTE AUCH NOCH NICHT!Die FEHLENDE UNTERLAGEN Garantiebedingungen wurde mir, nachdem ich bei
Real Garant geschildert habe um was es geht, dass ich schon leider viele Streitigkeiten mit dem Händler habe, erst vor ein paar Wochen, am 22.08.2023 und auch NUR per eMail mit folgendem
Text versendeten:
Sehr geehrter Herr Mxxx,
im Anhang finden Sie die Garantievereinbarung und die Garantiebedingungen.
Es tut uns leid, dass Sie die genannten Probleme mit Ihrem Händler haben. Wir sind der Versicherer
für das genannte Autohaus, Fragen zum hinterlegten Datum und Vertragsbeginn müssen Sie mit dem Händler klären, da dieser ihr Vertragspartner ist. Die Daten hat ein Dxx Hxxx erfasst, mehr können wir leider nicht einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Auf Garantie steht ;
Laufzeit:12Monate
Beginn:27.09.2022 Ende:26.09.2023
Vertragsübergabe: 27.09.2022 ---WARUM DIESE DATEN-DATUM KEINE AHNUNG; Peugeot ist am 04.08.22 auf unsere Name zugelassen!)
Es stellt sich die Frage:
- ist es gesetzlich von PEUGEOT vorgeschrieben, dass Autohändler so eine
Garantie abschließen muss?
- wann muss die Garantie gemacht werden?
- muss ich als Käufer das zustimmen, kostet mich das EXTRA?
- ab wann bis wann ist es vorgeschrieben, die Garantie zu vereinbaren?
- muss der Händler mir als Kunde/Käufer ALLE Unterlagen geben?
- muss ich die Garantievereinbarung/Garantiebedingungen als Käufer
(Garantienehmer) UNTERSCHREIBEN? (ich habe nichts unterschrieben!)
- Auf Garantieschein steht: 27.09.22 - 26.09.2023 (12 Monate) - wie lange ist
Garantie –Dauer bzw. Zählt Autokaufdatum oder Datum was auf Garantie als
Vertragsübergabe steht?

Am 15.07.2023 bin ich dann mit Familie in Ferien /Urlaub ins Ausland gefahren,
und nach ca. 400 km Fahrt ist der Navi- Display komplett ausgefallen - ES IST
ALLES SCHWARZ –Hab KEIN Radio, KEIN Navigation, KEINE Uhr, KEIN Parkassistent
usw.Bis heute, den 01.11.2023 ist es leider immer noch so!!!
Nach dem Urlaub zurück, war ich beim Rechtsanwalt, hat das alles erzählt, und Herr
Rechtsanwalt hat am 17.08.2023 bei Real Garant bzw. Europ Assistance
angerufen und dieses SCHADEN GEMELDET (Navy-DISPLAY KOMPLETT
AUSGEFALLEN).
Am 19.08.2023 war ich persönlich wieder beim Autohändler, habe ihm das von
Schaden erzählt, der wollte wieder NICHTS DAVON WISSEN; hat gesagt das ich lüge,
und Schaden ist überhaupt nicht gemeldet. Den Schreiben, wo es persönlich Herr
Anwalt geschrieben hat "Schaden gemeldet am 17.08.23 fernmündlich" wollte
der Händler, Herr xxxx
überhaupt nicht anschauen, und an dem gleichen Tag
später hat mich zu Hause angerufen, um mir zu sagen: "DIE GARANTIE
IST SCHON VOR EINEM MONAT ABGELAUFEN".
Warum abgelaufen; auf Real Garant Garantie, die ER gemacht hat, steht:
Garantie Ende 26.09.2023--ales sehr merkwürdig, nicht nachvollziehbar!

In der Zwischenzeit, haben wir auch erfahren wer VORBESITZER vom PEUGEOT HYBRID IST; Mit dem Fahrzeug hatte die Frau vom Besitzer in ein anderes Fahrzeug gefahren, war wie die uns gesagt haben "nur klein Schaden, vorne Scheinwerfer und Tür beschädigt". Aber in "Gebrochen Deutsch" haben die uns erzählt am Telefon: "WIR HABEN KASKO VERSICHERUNG GEHABT; und wir haben GRO? GELD-VIEL GELD FÜR SCHADEN vom VERSICHERUNG BEKOMMEN" ---Ich wollte die Unterlagen von Fahrzeug vom Vorbesitzer haben, und über DAMALS SCHADEN/Unfall -das HABEN DIE NICHT MEHR, (angeblich alles vernichtet, obwohl alles vor ca. 1 Jahr war. MERKWÜRDIG???)
Bei Versicherung (Öffentliche) wollten die mir wg. DATENSCHUTZ auch KEINE AUSKUNFT über SCHADEN AN PEUGEOT raus geben, haben nur gesagt, ja da war SCHADEN angemeldet und kassiert von VORBESITZER. Seitdem melden die sich (Vorbesitzer) auch nicht mehr wenn ich anrufe ...

Da bedauerlicherweise absolut kein Verständnis, keine Kooperation vom Autohändler ich weiss gar nicht mehr, wo ich noch mein Recht suchen soll?

- die Schaden mit TÜRGRIFF wurde vom GARANTIE auch abgelehnt, da VERSCHLEISSTEIL aber der Händler will unter Gewährleistung auch NICHT ZAHLEN.
-Ob ALLE andere Schaden vom Autohändler überhaupt beim GARANTIEGEBER angemeldet sind, wissen wir auch nicht. Auf jeden Fall KEINER WILL FÜR DIE KOSTEN AUFKOMMEN.
Garantiegeber REAL nicht aber auch NICHT der Autohändler....

Die Bank wo wir PEUGEOT finanzieren, möchte auch NICHT davon wissen, wir sollen den AUTOHÄNDLER verklagen-also wir müssen weiterhin unser PEUGEOT finanzieren, trotz so viele MÄNGEL; und das immer noch UNREPARIERTE Schaden vorhanden...

Rechtschutzversicherung haben wir zwar inzwischen auch, leider aber erst seit Mai 2023, und die WOLLEN AUCH NICHTS für uns machen, da wie die uns erklärt haben "KAUF WURDE VOR DEM VERSICHERUNG ABSCHLUSS GEMACHT" - also, nur was NACHHER passiert eventuell ist für die RV relevant, alles was vorher war nicht.

ALSO KEINER IST ZUSTÄNDIG----

-Können wir überhaupt irgend etwas noch machen, oder ist alles schon zu spät?
-Für den Fahrzeug was jetzt unserem Sohn gehört (gekauft im Jahr 2021) haben wir erst jetzt erfahren, über die Mängel vom Gutachter Zustandsbericht- kann man da was machen?

Für jedes Rat und Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 1. November 2023 | 16:28

Sehr geehrter Herr Anwalt,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Das hilft mir aber wenig weiter. Ihr Angebot, dass Sie den Kaufvertrag prüfen ist leider für mich zu teuer da ich nicht viel verdiene. Die zwei Rechnungen aus Mai 2023 für schon durchgeführte Reparatur (Bremse sauber machen + Türgriff komplett NEU ausgetauscht) habe ich nicht bezahlt bekomme aber 3x Mahnungen vom Autohändler jetzt bekommen, nachdem alle Fristen schon abgelaufen (1-Jahr Gewährleistung + Garantie) und, da der Anwalt eigentlich auch nicht viel gemacht hat. Seit 1 Monat meldet er sich auch nicht mehr bei uns, da ich seine Arbeit in Frage gestellt habe...
Kann man überhaupt noch was machen?

Danke Ihnen aber trotzdem.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. November 2023 | 16:31

Ja, aber nicht zum 0-Tarif

Sie müssen sich erst einmal mit den Anwalt auseinandersetzen, vielleicht mit Hilfe eines Anwalts, und dann mit dem Autohaus.

Vielleicht helfen Ihnen ja die beschenkten Kinder

Ergänzung vom Anwalt 1. November 2023 | 15:47
Was der Verkäufer als Händler in einem Kaufvertrag zusichert, muß er auch einhalten.

Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei vorhandenen Mängeln können Sie das reklamieren und Nachbesserung bzw. Beseitigung verlangen.

Die bei einer Besichtigung und Probefahrt nicht erkennbaren Mängel können Sie natürlich noch später noch reklamieren, sobald diese Ihnen auffallen. Gemäß § 438 Abs. I Nr. 2 BGB ist die Frist grundsätzlich 1 Jahr.

Allerdings wären einige der von Ihnen beschriebenen „Mängel" offenbar erkennbar gewesen,
Sie haben einfach nicht von vornherein gezielt und konkret nachgeschaut.

Da sie den PKW von einem gewerblichen Händler gekauft haben, wird der Vertrag keinen Gewährleistungsausschluß beinhalten. Falls doch, wäre dessen Wirksamkeit rechtlich in Frage zu stellen.

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn Verkäufer wissentlich falsche Angaben über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache gemacht oder wesentliche Informationen über Mängel verschwiegen haben, von denen sie wissen oder annehmen mußten, dass sie für die Kaufentscheidung des Käufers von Bedeutung sind.

Eine starke Kaufpreisminderung oder Chancen zur Wandlung des Vertrages bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag sind möglich, hängen aber stark von Art und Umfang der Schäden bzw. der Mängel ab. Sie können die Wandlung unter Berufung auf befürchtete versteckte Mängel oder fahrlässig nicht erkannte Unfallschäden verlangen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet verlangen.

Das Weitere hängt vom Verhalten des Verkäufers ab.

Sie sagen selbst, dass dieser wegen zwei Fällen wenig Kooperationsbereitschaft zeigt.

Mangels RS-Versicherung gehen Sie aber auch finanzielle Risiken ein, die im Rahmen einer ONLINE Erstberatung nicht eingeschätzt werden können.

Für Reparaturen die eigentlich von der Garantie oder der Gewährleistung abgedeckt sein sollten, können Rechnungen nicht gestellt werden.

Soweit Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sind, können Sie das Mandat jederzeit kündigen und sich an einen anderen Anwalt wenden.

Sollte der Anwalt fehlerhaft gearbeitet haben, müssen Sie seine Rechnung nicht bezahlen.
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