Probleme bei Parkverbot.

5. Februar 2007 17:21 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


15:10
Guten Tag liebe Anwälte,
Ich miete mir eine Lagerhale und Büro in der Stadt. An Srassenrand ist eine Parkverbot zone von 7-18 Uhr. Normaleweise gehört die ganze Gebeude unser Mieter, der Strassenrand bestimmt nicht und hat eine länge von über 30 Meter. Ich stelle mein Firmenfahrzeug offt in dieser Parkverbot Zone für 10-60 Minuten und mehr, bei Aufladen, Abladen oder wenn ich ins Büro muss. Andere 3-5 Mitmieter stellen Ihren Firmenfahrzeuge soeben manschmall ab. Ich lasse immer zwei Schilder neben den Scheiben, dass es um eine Kurparken handelt für aufladearbeiten. Über lange Zeit hatte ich kein Problemen nun 2 Strafzettel nach ein ander.
Ich verstehe der Sinn des Machens nicht. Schließlich gehören die Platzzone unser Mieter, die Parkverbotzone würde dafür gedacht, dass kein Fremnde da rein kommt, aber ich bin doch dr Mieter des Objektes. Unser vermieter hat kein problem damit wenn ich parke und bekommt sogar selber manschmall die Strafzetteln. Er hat sich versucht auch zu währen, aber nicht viel weiter gekommen.
Kann ich in dem Fall etwas machen? Wie kann ich mich währen? Schließlich ist das der einziger Platz und da werde ich noch viele Jahren parken müssen.
Bitte Sie um den Rat und Hilfe.

Beste Grüße aus Bremen
Alexander
5. Februar 2007 | 17:46

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich ist ein Parkverbot an jeden Verkehrsteilnehmer gerichtet, wobei es keine Rolle spielt, ob er fremd oder ein Mieter eines in der Nähe liegenden Objektes ist. Für Handwerksbetriebe, soziale Dienste, Ärzte im Notdienst oder bei Wohnungsumzügen können bei der Stadtverwaltung aber Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten beantragt werden. Ich rate Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Da ich aber nicht weiß, was für ein Gewerbe Sie betreiben, kann die Erfolgsaussicht hier nicht abschließend beurteilt werden.

Gegen einen wegen des falschen Parkens verhängten Bußgeldbescheid kann mit einem Einspruch vorgegangen werden. Gegen wen Sie diesen richten müssen, steht auf dem Bußgeldbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung. Hier sehe ich aber kaum Erfolgschancen.

Ich rate Ihnen, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen und mit diesem ein auf Ihre konkrete Situation abgestimmtes Vorgehen zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 14. Februar 2007 | 14:58

Guten Tag,
ich danke Ihnen vielmalls für Ihre Unterschtützung.
Ich betreibe einen Online Shop, bin sehr offt in Auslieferung von Bestellungen an meinen Kunden. Disbezüglich muss ich ständig zur Lager hin damit ich die Ware ablade, Packete zusammen Kommisioniere us.w. Ob es dabei um Handwerk handelt ist es nicht der Fall, aber bin eigentlich sogesagt im Lieferdienst auch tätig.
Könnte man da bei der Stadtamt eine Ausnameregelung machen um einen sondererlaubniss zu bekommen?

Ich danke in vielmalls,
Alexander

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Februar 2007 | 15:10

Sehr geehrter Fragesteller,

ob dies möglich ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ich rate Ihnen dringend, bei der für SIe zuständigen Stadtverwaltung anzufragen und die Sondergenehmigung zu beantragen. Wenn Ihnen diese dann nicht ausgestellt werden sollte, können Sie Widerspruch und ggf. Klage einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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