Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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07749 Jena
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Kaufvertrag ist ja nachweislich - über WhatsApp - über einen Yamaha Raptor 350 ccm Motor zustande gekommen.
Diesen Motor muss der Verkäufer auch liefern.
Sie haben schon vorgetragen, dass es sich nicht um den Yamaha Raptor 350 ccm Motor handelt.
Der Verkäufer muss jetzt den Nachweis erbringen, dass er doch den richtigen Yamaha Raptor 350 ccm Motor verkauft hat.
Diesen Nachweis wird er dann sicherlich nicht erbringen können, sodass Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können, sodass das Geld an Sie zurückgeht und der Motor an den Verkäufer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Ersteinmal Danke für die schnelle und kompetente Antwort.
Mal angenommen der Verkäufer bleibt weiterhin uneinsichtig, wie kann ich vorgehen um ggf. selbst eine Privatklage gegen Ihn anzustreben bspw. was für Möglichkeiten habe ich um an mein Geld doch wieder zu kommen.
Da ich selber mit privatem Recht wenig Berührungspunkte hatte, interessiert mich ganz besonders der Verfahrensweg, falls ich es ohne Anwalt bestreiten möchte.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie sollten eine letzte Frist zur Lieferung der kaufvertraglich vereinbarten Ware setzen.
Kommt der Verkäufer dem nicht nach erklären Sie schriftlich - am besten auch per Einschreiben - den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern die Rückzahlung des Kaufpreises und fordern die Rücknahme des Motors. Setzen Sie auch dazu eine Frist.
Hält der Verkäufer diese Frist nicht ein kann auf Rückzahlung Zug-um-Zug gegen Rücknahme geklagt werden. Dazu ist eine Klage beim zuständigen Amtsgericht schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben.