Privatentahme

16. Juni 2005 16:43 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Unsere Firma (Einzelunternehmen) hat bei einem Computerladen (Neueröffnung) einen Flachbildschirm angezahlt (100,00€). Die Restzahlung sollte bei Abholung erfolgen. Doch zur Abholung kam es nicht, da diese Firma verschwunden ist. Eine Anzeige wurde erstattet. Den Anzahlungsbeleg haben wir in unsere Buchführung aufgenommen. Unser Steuerberater hat diese Summe unter "Privatentnahme allgemein" verbucht. Auf die Privatentnahmen müssen wir Einkommenssteuer zahlen. Ist es richtig, daß diese Summe so gebucht wurde und wir Einkommenssteuer darauf zahlen müssen? Wenn diese Buchung nicht in Ordnung ist, wo hätte dieser Betrag gebucht werden müssen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
16. Juni 2005 | 16:59

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail: info@glatzel-partner.com
Sehr geehrte Rechtssuchende,

natürlich stimmt es, dass Privatentnahmen versteuert werden müssen.
Wenn Sie aber den Flachbildschirm zu betrieblichen Zwecken anschaffen wollten, dann wäre dies zunächst keine Privatentnahme gewesen. Eine Privatentnahme liegt grds nur dann vor, wenn wenn Sie ein Betriebsmittel zB KfZ oder auch Computer aus Ihrer Firma herausnehmen und dann nur noch zu Ihrem Privatvergnügen verwenden.Juristisch gesprochen entnehmen Sie also Betriebsmittel aus ihrem Betriebsvermögen und übertragen es in Ihr Privatvermögen.

Wenn Sie nun aber den Bildschirm in Ihr Betriebsvermögen (also zur betrieblichen Nutzung) übernommen hätten, dann hätten Sie im selben Jahr eine sofortige Abschreibung vornehmen können, wenn es sich bei dem Bildschirm um ein sog geringwertiges Wirtschaftsgut gehandelt hätte ( Wirtschaftsgüter bis zu einem wert von ca 450 EUR ).

Wenn Ihnen nun aber der Bildschirm, den Sie für Ihr Unternehmen unterstelltermaßen betrieblich nutzen wollten abhandengekommen ist oder sie Ihn nie erlangen konnten, dann ist dies niemlas eine Privatentnahme. Eher eine außergewöhnliche Betriebsausgabe.
Ich kann Ihnen für diesen Fall jetzt zwar im Rahmen einer Erstberatung nicht das genaue Buchungskonto für diesen Vorfall nennen, was ich Ihnen aber mit Sicherheit sagen kann, dass dies keine steuerpflichtige Privatentnahme sein kann.
Sprechen Sie deshalb nochmal mit Ihrem Steuerberater, wahrscheinlich hat er auch eher Schwierigkeiten die richtige Buchung hierfür zu finden.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

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