16. Juni 2005
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16:59
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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natürlich stimmt es, dass Privatentnahmen versteuert werden müssen.
Wenn Sie aber den Flachbildschirm zu betrieblichen Zwecken anschaffen wollten, dann wäre dies zunächst keine Privatentnahme gewesen. Eine Privatentnahme liegt grds nur dann vor, wenn wenn Sie ein Betriebsmittel zB KfZ oder auch Computer aus Ihrer Firma herausnehmen und dann nur noch zu Ihrem Privatvergnügen verwenden.Juristisch gesprochen entnehmen Sie also Betriebsmittel aus ihrem Betriebsvermögen und übertragen es in Ihr Privatvermögen.
Wenn Sie nun aber den Bildschirm in Ihr Betriebsvermögen (also zur betrieblichen Nutzung) übernommen hätten, dann hätten Sie im selben Jahr eine sofortige Abschreibung vornehmen können, wenn es sich bei dem Bildschirm um ein sog geringwertiges Wirtschaftsgut gehandelt hätte ( Wirtschaftsgüter bis zu einem wert von ca 450 EUR ).
Wenn Ihnen nun aber der Bildschirm, den Sie für Ihr Unternehmen unterstelltermaßen betrieblich nutzen wollten abhandengekommen ist oder sie Ihn nie erlangen konnten, dann ist dies niemlas eine Privatentnahme. Eher eine außergewöhnliche Betriebsausgabe.
Ich kann Ihnen für diesen Fall jetzt zwar im Rahmen einer Erstberatung nicht das genaue Buchungskonto für diesen Vorfall nennen, was ich Ihnen aber mit Sicherheit sagen kann, dass dies keine steuerpflichtige Privatentnahme sein kann.
Sprechen Sie deshalb nochmal mit Ihrem Steuerberater, wahrscheinlich hat er auch eher Schwierigkeiten die richtige Buchung hierfür zu finden.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.