8. Februar 2023
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05:36
Antwort
vonRechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Vogteistraße 2a
86199 Augsburg
Tel: 0821/99878132
Web: https://familienrecht-birkenmaier.de
E-Mail: info@familienrecht-birkenmaier.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens werden Sozialleistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt.
Dies wurde in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland ebenfalls niedergelegt.
Zudem kann es auch Ausnahmen bei nicht anrechenbaren Leistungen geben, beispielsweise wenn es um die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber Kindern geht. Eltern sind verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinderunterhalt gleichmäßig zu verwenden. Dazu gehört auch Leistungen der Pflegeversicherung.
Sie können für die Geltendmachung des Kindesunterhalts eine Beistandschaft bei Ihrem Jugendamt beantragen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Fachanwältin für Familienrecht