Polizeiliches Führungszeugnis, BZR

3. April 2023 11:24 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Ich wurde wegen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, die zu Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit, 4 Jahre, ist am 01.02.2023 (positiv) abgelaufen. Entsprechender Beschluss des Zuständigen AG mit Straferlass liegt mir vor. Weitere Straftaten habe ich nicht begangen.

Ich möchte nun folgendes Wissen:
1. Wird mit Ablauf der Bewährungszeit auch der Eintrag im a) polizeilichen Führungszeugnis Belegart "N" und b) im Erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, Belegart "O" gelöscht?
2. Wann werden diese Eintragungen aus dem BZR getilgt?
3. Wann werden diese Eintragungen aus den polizeilichen Informationssystemen (z. B. INPOL, POLIS) gelöscht?
3. April 2023 | 13:32

Antwort

von


(63)
Hellabrunner Straße 5
81543 München
Tel: 0151-26216403
Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
E-Mail: kontakt@strafverteidiger-blobel.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen sehr gerne wie folgt beantworten:



1. Wird mit Ablauf der Bewährungszeit auch der Eintrag im a) polizeilichen Führungszeugnis Belegart "N" und b) im Erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, Belegart "O" gelöscht?

Die Löschung aus dem polizeilichen Führungszeugnis richtet sich nach § 34 I Nr.1 b) BZRG ("Bundeszentralregistergesetz") und beträgt demzufolge 3 Jahre.

Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten "Urteils", § 36 BZRG.

Ihr "Führungszeugnis" müsste nun dementsprechend wieder "leer" sein.

Für das "behördliche Führungszeugnis" gilt dasselbe.



2. Wann werden diese Eintragungen aus dem BZR getilgt?

§ 45 Tilgung nach Fristablauf
(1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.
(2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung nur der betroffenen Person Auskunft erteilt werden.

In Ihrem Fall beträgt die Tilgungsfrist gemäß § 46 I Nr.2 b) BZRG 10 Jahre.

§ 36 Beginn der Frist
Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten "Urteils".



3. Wann werden diese Eintragungen aus den polizeilichen Informationssystemen (z. B. INPOL, POLIS) gelöscht?

Dies kann leider nicht einheitlich beantwortet werden. Hinsichtlich INPOL gibt es z.B. gar keine festen Löschfristen. Die Daten werden i.d.R. aber nach 10 Jahren überprüft und dann ggf. gelöscht. Gelöscht werden die Daten insbesondere dann, wenn sie zur polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Leider kann ich Ihnen diesbezüglich keine genauere Antwort geben, da dies von der jeweiligen Behörde abhängt.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit herzlichem Gruß aus München


Rechtsanwalt Marcel Blobel

ANTWORT VON

(63)

Hellabrunner Straße 5
81543 München
Tel: 0151-26216403
Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
E-Mail: kontakt@strafverteidiger-blobel.de
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht, Jugendstrafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...