Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern die Möglichkeit einer bewussten (hier wohl gewollt) oder unbewussten Verwechslung bestehen, ist eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr nicht zulässig. Dabei kommt es darauf an, wie stark sich das Me-Too-Produkt ähnelt. Dann ist von einem Plagiat auszugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnte man im Ernstfall damit argumentieren, dass optische Ähnlichkeit durchaus zu sehen ist aber der Stoff anders ist als bei der bekannten Marke. Ich denke, dass diese Marke eher damit beschäftigt sein wird, die vorhandenen eindeutigen Plagiate mit dem Brand aus dem Verkehr zu ziehen, als jemandem versuchen nachzuweisen, dass eine Ähnlichkeit besteht oder ? Welche Strafen erwarten mich ? Vielen Dank im Voraus
Wie gesagt, es kommt auf die Verwechselbarkeit an, ob ein anderer Stoff ausreichend wäre bei gleichem Erscheinungsbild mag bezweifelt werden.
Ohne das aber gesehen zu haben kann ich jedoch nicht in Ihrem konkreten Fall beurteilen, ob diese Verwechselbarkeit vorliegt oder nicht. Die Antwort kann nur eine allgemeine Annahme sein.