Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Fragen ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Bewertung des Niessbrauchs zum Stichtag Mai 2007 (so verstehe ich Ihre Frage) ist nur möglich, wenn Sie mir das genaue Geburtsjahr angeben und ob der Schenker (= Erblasser) männlich oder weiblich war.
Darüber hinaus benötige ich für die von Ihnen angefragte Berechnung des Pflichtteils die genaue Angabe der Erben.
Zum Stichtag März 2010 wäre der Niessbrauch mit dem Tod des Erblassers erloschen (so verstehe ich Ihre Angaben) sodass der volle Verkehrswert die Ausgangsbasis für die Berechnung des Pflichtteils wäre.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
bitte schciken Sie mir die angesprochenen Inforamtionen, damit ich die Frage baldmöglichst beantworten kann.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Fragen ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Die Bewertung des Niessbrauchs zum Stichtag Mai 2007 (so verstehe ich Ihre Frage) ist nur möglich, wenn Sie mir das genaue Geburtsjahr angeben und ob der Schenker (= Erblasser) männlich oder weiblich war.
Darüber hinaus benötige ich für die von Ihnen angefragte Berechnung des Pflichtteils die genaue Angabe der Erben.
Zum Stichtag März 2010 wäre der Niessbrauch mit dem Tod des Erblassers erloschen (so verstehe ich Ihre Angaben) sodass der volle Verkehrswert die Ausgangsbasis für die Berechnung des Pflichtteils wäre.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
26. Oktober 2010 | 09:10
Sehr geehrter Fragesteller,bitte schciken Sie mir die angesprochenen Inforamtionen, damit ich die Frage baldmöglichst beantworten kann.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt