1. Januar 2011
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18:10
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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vielen Dank für Ihre Anfrage, dich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Zunächst möchte ich Ihnen für das Jahr 2011 alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.
Bedauerlicherweise wurde mit Wirkung zum 01.01.2004 der § 106 a SGB VI ersatzlos gestrichen. Bis zum 31.12.2003 wurde ein Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung privat versicherter Rentner geleistet. Dieser ist mit Wirkung zum 01.01.2004 weggefallen.
Ich bedauere sehr, Ihnen keine positivere Nachricht zukommen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht