Pausenregelung im Privathaushalt

| 7. Juli 2017 11:35 |
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Arbeitsrecht


Ich arbeite im Privathaushalt, bin 14Tage 24h anwesend , vertraglich vereinbart ist eine Rufbereitschaft von 20Uhr bis 8Uhr. Danach 14 Tage frei. Wie sieht der Gesetzgeber die Pausenregelung während der Arbeitstage?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Pausenregelung während Arbeitstagen ergibt sich aus § 4 ArbZG. Dort ist bestimmt, dass bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten ist. Bei Arbeitszeiten über neun Stunden beträgt die Mindestpausenzeit 45 Minuten. Diese Pause kann in mehrere Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Zu welchem Zeitpunkt die Pausen konkret durchgeführt werden, kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Selbstverständlich können die Parteien auch längere Pausen vereinbaren.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 7. Juli 2017 | 12:54

Was versteht der Gesetzgeber unter Pause? Verlassen des Abeitsplatzes? Nicht erreichbar sein für Belange des Arbeitsplatzes bzw. Dienstgebers?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2017 | 13:15

Sehr geehrter Fragensteller,

Pause ist die Unterbrechung der Arbeitsleistung. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber selbstverständlich dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch beim Verlassen des Arbeitsortes.

Der Arbeitnehmer entscheidet wie und wo er seine Pause verbringt.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 7. Juli 2017 | 12:55

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