10. Juni 2025
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11:32
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
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E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad und der Dauer des Mangels. Nach der sogenannten "Frankfurter Tabelle" (eine Orientierungshilfe, kein Gesetz) könnten folgende Minderungsquoten angesetzt werden:
Verspätete Ankunft am Urlaubsort (durch Flug- und Transferprobleme):
Für den verlorenen Urlaubstag ca. 10-20% des Tagesreisepreises pro betroffenem Tag.
Unannehmlichkeiten durch Transferprobleme: ca. 5-10% des Tagesreisepreises.
Beispielrechnung (bei 7 Tagen Aufenthalt, 1940 € Gesamtreisepreis):
Tagespreis: 1940 € / 7 ≈ 277 €
Für einen verlorenen halben Tag 10-20% von 277 € = ca. 28-55 €
Für Transferprobleme: 5-10% von 277 € = ca. 14-28 €
Gesamtsumme: Sie könnten also ca. 40-80 € als Minderung ansetzen.
Wenn Ihnen durch die Verspätung zusätzliche Kosten entstanden sind (z.B. Verpflegung am Flughafen, Telefonkosten), können Sie diese zusätzlich geltend machen. Quittungen und Nachweise sollten Sie beilegen.
Sie sollten sich schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und einen Ersatz fordern. Meiner Meinung nach, wäre es hier sinnvoll nicht zu beziffern. Möglicherweise wird der Veranstalter Ihnen ein Kulanzangebot (Reise/Verzehrgutschein) anbieten, der die rechtliche durchsetzbare Summe übersteigt.
Das Problem ist, dass die Beeinträchtigung eben nur einen geringen Teil des Urlaubs betrifft. Die Sorge ob den auf dem Rückflug alles klappt und die innere Unruhe wegen des Stresses ist nicht ersatzfähig.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt