Patientenunterlagen

| 6. Februar 2008 13:36 |
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Medizinrecht


Beantwortet von


14:26
Sehr geehrter Herr Anwalt

ich habe aus rein persönlichen Gründen den Zahnarzt gewechselt.

(nicht, weil ich fachl. irgend etwas auzusetzen hatte, sondern
weil er zu weit weg war und ich menschl. nicht so sehr gut mit ihm zurecht kam)

Ich bin Privatpatient und möchte nun meine Patientenunterlagen haben.

Ich habe vor kurzem Vermessungen DIR machen lassen, die sehr teuer waren und vom Versicherer nicht übernommen werden. Aufgrund dieser Vermessung wurden Modelle hergestellt,
die ich bei meinem jetzigen Zahnarzt dringend brauche.
Ich habe den Arzt schon zweimal angeschrieben und nichts gehört.

Ich möchte wissen. Auf was habe ich gesetzlichen Anspruch.
Brauchen würde ich Röntgenbilder, Situationsabdrücke,
Egebnis der Vermessung und die dazugehörenden Modelle.

Für eine Schnelle Auskunft bin ich dankbar.

Herzliche Grüße
Meggie
6. Februar 2008 | 13:58

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Selbstverständlich können Sie die angeforderten Unterlagen, Materialien, Abdrücke etc. herausverlangen. Hat der Zahnarzt jedoch ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB (v.a. Abs.2), so kann er die Herausgabe verweigern, bis die fällige Forderung beglichen ist. Ob Ihr Zahnarzt noch eine Honorarforderung hat, kann ich diesseits nicht beurteilen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus eine weitergehende Vertretung erwägen, so können Sie mich gerne per Mail oder unter der u.g. Adresse kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2008 | 14:19

Sehr geehrter Herr Mameghani
ganz herlichen Dank für so eine schnelle Antwort.
Nein, der Arzt hat keine Forderung gegen mich.
Kleine Nachfrage noch. Gibt es dafür eine Frist??

Vielen Dank nocheinmal. Wirklich superschnell. Würde mich bei weiteren Schwierigkeiten gerne persönlich an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Meggie

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2008 | 14:26

Nein, es gibt keine Fristen. Fordern Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein auf, die Unterlagen und Materialien an Sie auszuhändigen. Bieten Sie ihm an, dass Sie diese nach Terminabsprache auch persönlich abholen und setzen Sie ihm in jedem Falle eine angemessene Frist. Anschließend würde er sich in Verzug befinden, so dass er auch die Anwaltskosten tragen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

RA J. Mameghani

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