Online-Coaching zurückgeben

8. September 2022 13:14 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Hallo,

ich habe eine Online-Coaching-Ausbildung gekauft, die ich gerne zurückgeben würde.

Das Coaching besteht aus 3 Phasen:
1. Einem onDemand Onlinekurs (hier habe ich Zugang erhalten)
2. Einem interaktiven Coaching-Teil (Dieser Teil wurde nicht geliefert)
3. Eine Softwaregestützte Analyse (Dieser Teil wurde nicht geliefert)

Mit dem Teil, den ich einsehen konnte, bin ich nicht zufrieden. Der Widerruf wurde fristgerecht (1 Stunde nach Kauf) gestellt, aber der Anbieter stellt sich quer mit der Begründung, dass das Widerrufsrecht im Vertrag ausgeschlossen wäre

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen dann,
wenn die [Firma] die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die [Firma] verlieren.

Den Kauf will der Anbieter nicht rückgängig machen und wirft mir vor, dass ich nur arglistig die Informationen stehlen wollte. Ein Versuch mit einer Teilzahlung die Zugänge zu entziehen, ist gescheitert. Hier hatten der Anbieter und ich mündlich die Modalitäten festgehalten, der Anbieter hat dann aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Angebot wieder zurückgezogen.

Die Zahlung lief über CopeCart.
Gibt es trotzdem die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen?

Streitwert: 4.000€
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Erstmal müsste man wissen, ob Sie dies privat nutzen wollten (dann Widerruf möglich) oder gewerblich (dann eh nicht möglich).

Ich gehe jedoch eher von gewerblich aus, da sich Coachings aus meiner Erfahrung mit Mandanten an Unternehmer oder Neugründer wenden.

Bitte tragen Sie näher vor. Sollten Sie gewerblich tätig sein, können Sie nicht widerrufen, sondern nur kündigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2022 | 14:10

In der Tat ist es als Unternehmer umgesetzt worden. Im Verkaufsgespräch wollte ich als Privatperson das Produkt kaufen, wurde aber dazu überredet es als Unternehmer zu kaufen. Das kann ich allerdings nicht beweisen, weil das mündlich stattfand.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2022 | 14:17

Dann haben Sie leider kein Widerrufsrecht und könnten nur den Vertrag anfechten (Irrtum, Arglist, wenn Anders als versprochen zB), oder wegen Schlechtleistung Nachbesserung fordern/später zurücktreten oder wenn es trennbare Teilbereiche sind ordnungsgemäß kündigen, wenn es eine Dienstleistung oder Werkleistung ist, das müsste man aber genau prüfen.

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