Online Coaching Vertrag widerrufen?

20. August 2024 15:58 |
Preis: 80,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich war auf der Suche nach einem Coach, der mir einen detaillierten Ernährungsplan erstellt. Am liebsten wollte ich einen Monat lang jeden Tag detailliert Gerichte vorgegeben bekommen. Ich hatte dann ein Kennenlerngespräch, in dem mir versprochen wurde, dass man eine Liste und einen Plan mit vielen Gerichten bekäme, die auf mein Training und meinen Alltag abgestimmt seien. Außerdem würde ich einen auf mich abgestimmten Trainingsplan bekommen. Das Coaching sollte 3 Monate lang gehen und ich würde jeden Monat 300 Euro zahlen. Ich wurde wirklich am Telefon so lange überredet, bis ich den Vertrag noch beim Gespräch abschloss, indem ich Geld per Paypal überwies.

Ich musste dann noch einen Bogen mit persönlichen Angaben (Gewicht, Größe) ausfüllen, dann bekam ich auch schon 2 PDFs. Einen Ernährungsplan, der 20 Gerichte enthielt und eine Anweisung, einen "Snack", ein "Shake", ein "Vortrainingsgericht" und eine "Nachtrainingsgericht" am Tag zu essen. Die Rezepte waren super simpel und einfallslos. Ein Rezept für ein Shake besteht lediglich aus zwei Zutaten: Whey-Protein und Gummibären. Der Trainingsplan war schlechter als ein Plan, den man beim ersten Mal im Fitnessstudio erhält. Ich hatte am Telefon gesagt, dass ich schon jahrelang Sport treibe und es wurde alles abgenickt, aber ich habe so einen extrem langweiligen Trainingsplan bekommen.

In den AGB auf deren Seite steht: u.a. "Der Kunde verzichtet bei Abschluss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht, da die Erfüllung der Dienstleistung bereits vor dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist geschieht."

NACH der Bestellung habe ich auch eine Art Vertrag erhalten, in dem steht: "Gemäß § 356 Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge über die Erbringung von
Dienstleistungen, die online ausgeführt werden. Die Erbringung der Dienstleistungen beginnt
unmittelbar nach Abschluss des Vertrags. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen bestätigt
der Kunde, dass er darüber informiert ist und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet."

Ich habe jetzt gesagt, dass ich früher aus dem Vertrag austreten möchte. Ich wäre bereit, den ersten Monat zu bezahlen (300 Euro), obwohl ich nicht sehe, dass Dienstleistungen erbracht wurden, die diesen Betrag rechtfertigen. Diese PDFs wurden sehr sicher automatisch generiert und das einzig personalisierte daran sind die Mengenangaben, die wahrscheinlich auf mein Körpergewicht und meinen Kalorienverbrauch angepasst worden sind (was vermutlich ebenfalls automatisch geschehen ist). Das Unternehmen hat mir angeboten, dass ich zwei Monate bezahle (aus Kulanz ihrerseits).

Ich bin jetzt ziemlich schockiert, dass man einfach eine Dienstleistung zu einem beliebigen Preis anbieten kann, dieser Vertrag noch am Telefon abgeschlossen wird und man dann keine Möglichkeit hat, Geld zurück zu bekommen, wenn einem die gebotene Leistung nicht zusagt. Das grenzt meines Erachtens an Telefonbetrug.

Wie stehen meine Chancen? Sollte ich die 600 Euro zahlen und es damit gut sein lassen?
20. August 2024 | 16:29

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen haben Sie einen Vertrag mit dem Coach abgeschlossen haben, der die Erbringung von Dienstleistungen beinhaltet.

Die von Ihnen zitierten AGB und der Vertrag weisen darauf hin, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben, da die Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen hat. Dies ist grundsätzlich bei digitalen Prodkten zulässig.

Ein Vertrag kann auch mündlich per Telefon abgeschlossen werden. Soweit sie über alle vertraglichen Inhalte ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, ist dies an sich kein Grund für eine Anfechtung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Qualität der erbrachten Dienstleistung oder Ihre Zufriedenheit damit in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Verpflichtung zur Zahlung hat, es sei denn, es liegt ein erheblicher Mangel vor. In Ihrem Fall scheint es, dass Sie unzufrieden mit der Qualität der Dienstleistung sind, aber es ist unklar, ob dies als erheblicher Mangel angesehen werden könnte.

Es könnte auch argumentiert werden, dass die Dienstleistung nicht wie versprochen personalisiert wurde, was einen Verstoß gegen den Vertrag darstellen könnte. Dies würde jedoch eine detaillierte Prüfung des genauen Inhalts des Vertrags und der erbrachten Dienstleistung erfordern.

Es ist auch zu beachten, dass die Durchsetzung Ihrer Rechte in der Praxis schwierig sein kann, insbesondere wenn das Unternehmen sich weigert, Ihre Zahlungen zurückzuerstatten. In solchen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, was weitere Kosten verursachen kann.

Es ist daher ratsam, eine göttliche Einigung zu finden. Positiv ist, dass die Gegenseite zu einem Vergleich bereit ist.
Nach meiner Einschätzung sollten Sie das Vergleichsangebot der Gegenseite annehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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