Oldtimer / Finanzamt: Musterschreiben

4. November 2012 22:16 |
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Generelle Themen


Ich beabsichtige einen Oldtimer ins Betriebsvermögen zu nehmen.
(kleine Einzelunternehmung...)

Nun habe ich zu dieser Thematik sehr konträre Informationen im Netz gefunden.

Einsersits als interessantes Steuersparmodell (1 % Reglung, Reparaturaufwendungen etc) aber auch Warnungen, dass einigen vom FA bei Steuerprüfungen dies als Liebhaberei ausgelegt wurde.

Nun möchte ich vorher beim FA hierzu anfragen. I
Insoweit bitte ich um ein Musterschreiben hierzu, bei dem hierzu angefragt wird - dessen Antwort ich dann zu meinen Steuerunterlagen nehmen kann.

Hierbei sollten alle wesentliche Punkte angesprochen werden, die in diesem Zusammenhang relevant sind. Abschreibungsdauer etc etc.

Infos zm Fahrzeug:

Mercdes 180 Bj. 1960
Kaufpreis 10.000.- euro

Fahrzeug ist betriebsbereit und muss weist keinen (sofortigen) Handlungsbedarf aus.
(Natürlich möchte ich diesen peu a peu instandsetzen)


Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit Musterschreiben meinen Sie sicherlich eine (gebührenpflichtige) Anrufungsauskunft an Ihr zuständiges Finanzamt dahingehend, dass der Mercedes 180 zum Betriebsvermögen zugeordnet wird und dementsprechend die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten seit der Anschaffung im Jahr 2012 als Betriebsausgaben anerkannt werden. Diese Auskunft wird Ihnen aber das Finanzamt nicht erteilen (können), da es sich um tatsächliche Gesichtspunkte handelt und diese von zukünftigen Gegebenheiten abhängig ist, wie zB. ob die jährliche Kostenlast in einem unausgewogenen Verhältnis zum Umfang der tatsächlich betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges steht und ob das Fahrzeug für Sie als Unternehmer ständig verfügbar ist. Zwar ist der Unternehmer grds. frei in seiner Entscheidung, welche und wieviele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Allerdings obliegt es ihm, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass es betriebliche Gründe waren, das Fahrzeug zu erwerben. Entsprechende Steuerbescheide werden regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, § 164 AO.
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal in einem "Musterschreiben" regeln.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
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