Öffnen meiner Wohnung per Schlüsseldienst - wie verhindern?

25. Juli 2006 21:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Nach einem heftigen Streit haben meine Fruendin und ich uns getrennt.

Ich habe ihre Wohnung zum 01.09. übernommen, ein unterzeichneter Hauptmietvertrag liegt mir vor. Meine Ex ist zu einer Freundin gezogen. Wir haben uns mündlich darauf verständigt, dass sie im Juli und im August die Miete für meine Wohnung an die Verwaltung zahlt und ich ihr die Miete dafür in bar gebe.

Genau das ist auch geschehen. Für Mietzahlung und Abschluss des (mündlichen) Mietvertrages habe ich jeweils Zeugen, die mir ihre Aussagen schriftlich gegeben haben. Aus guten Grund.

Denn jetzt droht mir meine Ex, nach einem weiteren Streit, die Wohnung mittels eines Schlüsseldienstes öffnen zu lassen und meine Wertsachen mitgehen zu lassen. Das passierte telefonisch, d.h. ich habe keinen Zeugen für diese Drohung. Sie hat keinen Wohnungs- aber einen Haustürschlüssel, da ihre Post hier hergeschickt wird und der Schlüssel auch für den Briefkasten passt.

Sie weiß, dass ich ab Anfang August mehrere Wochen im Urlaub bin. Sie hat sich nicht umgemeldet und in ihrem Personalausweis steht noch die alte (also meine) Adresse.

Was kann ich nun machen, um dieses (aus meiner Sicht auch sehr wahrscheinliche) Ereignis abzuwenden? Die Polizei war ratlos. Sie können halt niemanden abkommandieren, der drei Wochen vor meiner Wohnung Wache hält. Und meinen Urlaub absagen kann ich auch keinesfalls, da alles schon gebucht ist und ich meinem kleinen Sohn diesen Urlaub felsenfest versprochen habe.
Sehr geehrter Ratsuchender,

1.Zunächst sollten Sie einen schriftlichen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter schließen.
2.Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass Sie der alleinige Mieter der Wohnung sind.
3.Sollte Ihre Freundin in Ihrer Abwesenheit einen Schlüsseldienst zum öffnen der Wohnung bringen, macht sie sich strafbar. Sie können eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Sie sollten Ihre Wertsachen (Schmuck oä) aus der Wohnung entfernen. Sollte Ihre Freundin Ihr Eigentum entfernen, begeht sie Diebstahl. Das wären dann zwei Straftaten. Sie sollten sie darauf hinweisen.
4.Weiter sollten Sie Ihre Nachbarn informieren, damit diese Bescheid wissen, falls jemand Ihre Wohnung öffnen will. Ebenso sollten Sie die Bedrohung bei der Polizei aktenkundig machen.
5.Diese Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie ebenfalls Ihrer Freundin bekanntmachen.
6.Sie sollten Ihre Einrichtung vor Abreise durch Fotos dokumentieren und gegebenenfalls versichern lassen.
7.Sie sollten weiter Ihre Freundin darauf hinweisen, dass Sie sie anzeigen werden, wenn Sie die Wohnung widerrechtlich betreten sollte.
8. Wenn Sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben (beide Parteien haben unterschrieben) weise ich darauf hin, dass Sie juristisch gesehen erst einen Aufhebungsvertrag schließen müssen, um Ihre Freundin aus dem Mietvertrag ausschließen zu können.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:

Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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