Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Bitte überprüfen Sie zunächst die vorhandene Baugenehmigung, welche Nutzungsbreite sie abdeckt. Höchstwahrscheinlich wird hiernach eine Nutzungsänderung zu verneinen sein, da die Räumlichkeiten weiterhin gewerblich, und zwar im Bereich EDV-Dienstleistungen im weitesten Sinne, genutzt werden sollen.
Trotzdem möchte ich Ihnen empfehlen, einen Bauantrag zu stellen, und zwar im Hinblick auf die beabsichtigte Teilung der Räumlichkeiten. Möglicherweise ergeben sich hierdurch nämlich beispielsweise neue Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens überprüft werden können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Hallo Frau Laurentius,
erstmal vielen Dank für die promote Antwort.
Vielleicht ein paar kleine Informationen zum Gebäude welches die letzten Jahrzehnte( fast ein Jahrhundert ) ale Gewerbegebäude mit darüber liegender Wohnung gedient hat.
Das Gebäude hat vor vielen jahren schon einmal drei geschäfte beherbergt. Ich hab eine Wand die schon lange Jahre nicht mehr da war durcht eine Leichtbauwand ( Rigips und zur Isolierung Klemmfilz ) erneuert. So das es jetzt sozusagen wieder drei Gewerberäumlichkleiten sind.
Die obere Wohnung wird durch mich selbst genutzt.
Ändert diese informtion eventuell den Sachverhalt ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Laurentius,
erstmal vielen Dank für die promote Antwort.
Vielleicht ein paar kleine Informationen zum Gebäude welches die letzten Jahrzehnte( fast ein Jahrhundert ) ale Gewerbegebäude mit darüber liegender Wohnung gedient hat.
Das Gebäude hat vor vielen jahren schon einmal drei geschäfte beherbergt. Ich hab eine Wand die schon lange Jahre nicht mehr da war durcht eine Leichtbauwand ( Rigips und zur Isolierung Klemmfilz ) erneuert. So das es jetzt sozusagen wieder drei Gewerberäumlichkleiten sind.
Die obere Wohnung wird durch mich selbst genutzt.
Ändert diese informtion eventuell den Sachverhalt ?
Mit freundlichen Grüßen
Gerade die Rigips-Klemmfilz-Wand löst Bedenken hinsichtlich der Brandsicherheit aus. Sie sollten daher auf jeden Fall bei der Baubehörde vorsprechen und nachhören, ob Sie einen Bauantrag stellen sollen. Sie sollten die neuen Räumlichkeiten nicht einfach so in Betrieb nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)