Nichteinhaltung der Ruhezeiten

6. April 2008 16:03 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Hallo Herr Anwalt...

Ich bin seit knapp 2 Wochen mit meinen Freund von Berlin nach Biesenthal gezogen.
Wir sind vor dem Großstadtlärm geflohen u.gehofft,das es richtig sei,hierher zu ziehen..
Aber ich bin jetzt sehr enttäuscht,weil vom Regen in die Traufe..
An unser Grundstück anliegend ist eine Firma,(ich habe gehört,das dies ein Privatgrundstück sei),dort werden die Ruhezeiten,auch Sonntags nicht eingehalten...
Dem die Firma gehört,wohnt in einen Bauwagen,deshalb arbeitet er wann er will...
Dies ist eine Firma für: Transport,Schweißarbeiten,Baggerarbeiten,große Maschinen transportiert damit große Eisenträger u.Sand u.ähnliches.
In der Woche wird weniger gearbeitet,hauptsächlich Samstag u.Sonn- u.Feiertage.
Bohren,hämmern u.a.
Sein Bauwagen hinterläßt sein Urin u.anderes untern Bauwagen u.läuft u.sickert in die Erde entlang.
Wir wohnen in eine kleine Wohnsiedlung mit 4 Doppelhäusern ( Neubauten)sehr hellhörig...
Die Nachbarn sind alles junge Kleinfamilien..
Ich gehe auf die 50 zu,Kinderlärm u.Tiere stören mich garnicht,nur der Bau u.Transportlärm....
Letzten Sonntag ab 9.00 - 22.30 Uhr war durchdringender Lärm u.konnte mich nicht im Garten aufhalten...

Was ist Rechtens u.was ist zu tun um endlich wieder Ruhe geniesen zu können...

Danke im Vorraus H.Konzack

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg schützt in § 10 die Nachtruhe. Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen werden durch das Feiertagsgesetz Brandenburg geschützt. Dieses verbietet öffentlich wahrnehmbare Arbeiten oder Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe
des Tages zu stören oder die dem Wesen der Sonntage und gesetzlich anerkannten Feiertage widersprechen.

Sie sollten den Nachbarn zunächst persönlich auf die Einhaltung der Ruhezeiten ansprechen und ihn ggfls. schriftlich zur Einhaltung auffordern. Gleichzeitig sollten Sie damit beginnen, ein Lärmprotokoll anzufertigen, mit dem Sie einzelne Störungen nachweisen können. Notieren Sie Datum, genauen Zeitraum des Lärms, mögliche Ursache des Lärms, Auswirkungen (z.B. Aufenthalt im Garten nicht möglich) und Beweismittel; schaffen Sie möglichst Zeugen zu den einzelnen Vorfällen.

Bessert sich das Verhalten den Nachbarn nicht, können die zuständigen Behörden eingeschaltet werden. Zuständig sind -je nach Lärmquelle- in Ihrem Fall die Regionalabteilung des Landesumweltamtes oder die örtliche Ordnungsbehörde. Bei gesundheitsgefährdendem Lärm können Sie die Polizei rufen.

Sie können zudem auf dem Zivilrechtsweg gegen den Nachbarn vorgehen und Unterlassung fordern. Bei einem derartigen Vorgehen ist in Brandenburg ein Schlichtungsverfahren erforderlich, welches zuweilen bereits zur Einigung führt. Der Erfolg der einzelnen Maßnahmen ist selbstverständlich von den Geräuschen und der Belästigung im Konkreten abhängig, was hier nicht abschließend bewertet werden kann. Ich hoffe aber, Ihnen ganbare Wege für Ihr Problem aufgezeigt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...