22. Mai 2025
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11:03
Antwort
vonRechtsanwalt Manuel Kruppe
Leipziger Str. 14
04643 Geithain
Tel: 034341631020
Web: https://www.jetzt-scheiden-lassen.de
E-Mail: kontakt@jetzt-scheiden-lassen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich hier um das Sorgerecht für das Kind. Dies ist nur familiengerichtlich übertragbar und nur, wenn es das Kindeswohl erfordert. In Frage kommt hier zunächst die Übertragung allein auf die Kindesmutter, wenn der Kindesvater die Zusammenarbeit verweigert und dies Auswirkungen auf das Kindeswohl hat.
Für Sie als Nicht-Elternteil besteht für eine Übertragung des Sorgerechts nur die Möglichkeit der Adoption.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Manuel Kruppe
Rückfrage vom Fragesteller
22. Mai 2025 | 16:59
Vielen Dank für die zügige Antwort, dennoch bleibt die Frage bestehen. Ist es möglich mich als Erziehungsberechtigten einzusetzen? Wenn ja, wie ist dort der Ablauf, an welche Stelle müssen wir uns wenden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22. Mai 2025 | 18:39
Nein, Erziehungsberechtigt ist der Sorgerechtsinhaber. Insoweit dürfte die Frage damit beantwortet sein.