10. Januar 2024
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21:20
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Es ist aber nicht zwingend notwendig, dass die im Mietvertrag angegebene Adresse mit der tatsächlichen Wohnadresse übereinstimmt. Hierdurch wird der Mietvertrag nicht unwirksam. Zivilrechtlich ist allein entscheidend, dass die Person, die Mieter wird, eindeutig identifizierbar ist. Das geht auch mit alter Adresse, wichtiger sind Name und Geburtsdatum zur Identifizierung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking