Nebenkosten der Inhaberin eines Wohnrechts

| 26. Juli 2010 13:03 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo, habe ein Haus und drei Kinder. Mann und Schwiegervater verstorben. Schwiegermutter mit eingetragenem Wohnrecht ohne weitere Vereinbarungen. Eine Haushälfte gehört mir und die andere Hälfte Erbengemeinschaft durch mich und die Kinder.
Wieviele und was für Nebenkosten muss die Schwiegermutter die in der oberen Etage wohnt bezahlen?
26. Juli 2010 | 13:44

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

der Inhaber des Wohnrechts muss, wenn es keine anderslautenden Vereinbarungen gibt, die Nebenkosten der Wohnung bezahlen; § 1093 BGB. Dazu gehört neben Müllkosten, Hausreinigungskosten, Wasser- und Abwasserkosten auch die Kosten der Heizung. Welche weiteren Kosten vom Wohnberechtigten zu tragen sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Nebenkosten sind jedoch nur dann auf den Wohnberechtigten zu tragen soweit diese im Verhältnis zu seiner Wohnfläche angefallen sind. Bewohnt Ihre Schwiegermutter das gesamte Haus, hat sie auch die gesamten Nebenkosten zu tragen.

Keine Nebenkosten in diesem Sinne sind jedoch Kosten für die Gebäudeversicherung.

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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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