26. Juli 2010
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13:44
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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der Inhaber des Wohnrechts muss, wenn es keine anderslautenden Vereinbarungen gibt, die Nebenkosten der Wohnung bezahlen; § 1093 BGB. Dazu gehört neben Müllkosten, Hausreinigungskosten, Wasser- und Abwasserkosten auch die Kosten der Heizung. Welche weiteren Kosten vom Wohnberechtigten zu tragen sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Nebenkosten sind jedoch nur dann auf den Wohnberechtigten zu tragen soweit diese im Verhältnis zu seiner Wohnfläche angefallen sind. Bewohnt Ihre Schwiegermutter das gesamte Haus, hat sie auch die gesamten Nebenkosten zu tragen.
Keine Nebenkosten in diesem Sinne sind jedoch Kosten für die Gebäudeversicherung.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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