Namensänderung durch Eheschließung

6. März 2005 15:58 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich werde in diesem Jahr heiraten, muss ich als Eigentümerin eines Hauses bei einer Mamensänderung durch die Eheschließung
im Grundbuch die Namensänderung eintragen lassen? Wenn nötig,
wie lässt sich das umgehen (evtl. durch einen Doppelnamen)?
6. März 2005 | 16:33

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie müssen einen gem. § 13 Grundbuchordnung einen Antrag beim Grundbuchamt auf Berichtigung der Eintragung des Namens stellen. Dies läßt sich auch nicht durch einen Doppelnamen ungehen.

Gem. § 12 c Abs. 1 Nr. 4 Grundbuchordnung entscheidet dann der Urkundsbeamte über diesen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

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