25. März 2025
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10:18
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Kollektivstrafen sind rechtswidrig, weil hier eine Bestrafung Unschuldiger vorliegt.
Dies verstößt so ziemlich gegen alle Grundsätze unseres Rechtsstaats aus Art. 1 und 20 GG.
Jedes einzelne, betroffene Kind, darf sich zur Wehr setzen und eine derartige Bestrafung verweigern und gegen die Anordnung Widerspruch und Klage erheben.
Die Schulaufsichtsbehörde sollte ebenfalls informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke