5. Dezember 2023
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21:32
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1. Eine Strafanzeige könnte in Betracht kommen, wenn der Nachbar Ihr Kind und dessen Mutter beleidigt oder bedroht. Beleidigung und Bedrohung sind Straftaten nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§§ 185, 241 StGB). Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht jedes unfreundliche oder aggressive Verhalten als Beleidigung oder Bedrohung im strafrechtlichen Sinne gilt. Es kommt auf die genauen Umstände und den Wortlaut der Äußerungen an.
2. Ein Anwalt könnte den Nachbarn abmahnen und ihm bei weiteren Störungen rechtliche Schritte androhen. Dies könnte zum Beispiel eine Unterlassungsklage sein. Wenn der Nachbar trotz Abmahnung weiterhin Ihr Kind und dessen Mutter belästigt, könnten Sie vor Gericht gehen und eine Unterlassungsverfügung erwirken.
3. Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Wohnung ungestört nutzen können. Wenn der Nachbar Sie ständig belästigt, könnte dies eine Verletzung dieser Pflicht darstellen. Sie könnten den Vermieter daher auffordern, gegen den Nachbarn vorzugehen. Wenn der Vermieter untätig bleibt, könnten Sie unter Umständen sogar eine Mietminderung in Betracht ziehen.
4. Neben den oben genannten rechtlichen Schritten könnten Sie auch versuchen, das Problem auf eine weniger konfrontative Weise zu lösen. Vielleicht wäre es hilfreich, ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, eventuell in Anwesenheit eines neutralen Dritten oder eines Mediators. Manchmal können solche Gespräche dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen und eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt