15. Oktober 2010
|
19:48
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Bei dem Antrag zur MPU sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über Sehtest
- polizeiliches Führungszeugnis
- Lichtbilder
- Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
Aus dem polizeilichen Führungszeugnis ergibt sich kein Eintrag. Folglich müssen Sie darüber hinaus auch keine weiteren Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
16. Oktober 2010 | 17:35
Sehr geehrter Fragesteller,auf Folgendes möchte ich jedoch noch ergänzend hinweisen:
obwohl das Führungszeugnis keine Angaben zur Vortat enthält, befindet sich das damalige Gutachten in der FE-Akte und ist wegen des bestehenden Eintrags im Verkehrszentralregister auch noch verwertbar. D. h. sowohl die Behörde als auch der Psychologe werden den Sachverhalt kennen.
Sollten Sie also auf die Vortat angesprochen werden, ist es ratsam, diese nicht in Abrede zu stellen. Gelangt der Psychologe nämlich zu der "Erkenntnis", Sie hätten sich mit der Vortat nicht hinreichend auseinander gesetzt, laufen Sie Gefahr, ein negatives Gutachten zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt