Möbilierte Wohnung - Reinigungspauschale von Kaution abziehen rechtens?

| 30. September 2019 18:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


06:23

Zusammenfassung

Darf der Vermieter eine Reinigungspauschale einbehalten, obwohl die Wohnung wie vereinbart besenrein übergeben hat?

Grundsätzlich gehört die Endreinigung zu den Vermieterpflichten nach § 535 BGB. Allerdings können diese Pflichten vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Wenn im Mietvertrag lediglich eine besenreine Übergabe vereinbart wurde und der Mieter dieser Verpflichtung nachgekommen ist, darf der Vermieter keine zusätzliche Reinigungspauschale einbehalten. Eine Klausel, die eine Endreinigungspauschale vorsieht, ist nur dann wirksam, wenn dem Mieter die Möglichkeit gegeben wird, die Endreinigung selbst vorzunehmen oder eine günstigere Alternative nachzuweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin vor rund 7 Wochen aus einer 2-Zimmer Wohnung ausgezogen, welche möbiliert war.
Es wurde von mir gesaugt und gewischt. Sämtliche Armaturen gesäubert.
Im Bad und in der Küche waren einige Griffe etwas abgenutzt und vereinzelnt gab es noch Kalkablagerungen, aber das fällt sicher nicht unter eine Reinigungspauschale.

Im Mietvertrag stand, dass die Wohnung "besenrein" zu übergeben ist.
Zusätzlich findet sich eine Klausel, dass beim Auszug eine Reinigungspauschale in Höhe von 175€ fällig wird.
Mein Vemieter hat mir nun meine Kaution abzüglich der Reinigungspauschale überwiesen.
Im Internet finde ich verschiedene Informationen, dass dies nicht rechtens ist bzw. solche Vereinbarungen ungültig sind.

Mit freundlichen Grüßen
30. September 2019 | 19:31

Antwort

von


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18055 Rostock
Tel: 0162-1353761
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Kern Ihrer Frage betrifft die Rückgabepflichten bei vermietetem, möbliertem Wohnraum. Bei kurzzeitigen Mietverhältnissen kann eine Endreinigung notwendig sein. Diese Endreinigung gehört grundsätzlich zu den Vermieterpflichten nach § 535 BGB, jedoch können diese auf den Mieter abgewälzt werden.

Da bei Ihnen im Vertrag nur die besenreine Übergabe gesichert ist, kann eine Endreinigung oder der hierzu erforderliche Betrag nicht gefordert werden.

Wenn kein Zustand vereinbart ist, muss die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, hierbei kann eine Endreinigung bzw. die Kostentragung hierfür durch den Mieter vereinbart werden.

Grundsätzlich ist eine Klausel mit einer Endreinigungspauschale unwirksam, denn es muss Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Endreinigung selbst vorzunehmen oder eine günstigere Endreinigungsalöternative nachweisen zu dürfen. Fehlt es an diesem Passus ist die Vereinbarung einer Pauschale unwirksam (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.11.2007, 2/11 S 75/06), auch wenn der Mieter dafür die Wohnung nur besenrein verlassen muss. In diesem Fall ist die Pauschale nicht wirksamer Vertragsbestandteil geworden und die Kosten der Endreinigung muss tatsächlich im kleinsten nachgewiesen und auch Ihre Notwendigkeit belegt werden.

Ist so ein Passus jedoch vorhanden, so muss die Vermietung Ihnen aufzeigen, dass nicht vertragsgemäße Reinigungsmängel vorlagen und Ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben. Nur wenn Sie eine Nacherfüllungsmöglichkeit gehabt und die Nachholung versäumt haben, kann der vereinbarte pauschalisierte Ersatz von Ihnen verlangt werden.

Ich empfehle Ihnen also die Vermieter anzuschreiben und unter Fristsetzung zur Rückgabe der noch offenen Kaution aufzufordern. Sollten Sie damit keinen Erfolg ahben, kann ein Anwwalt eingeschalten werden, der allerdings auch den Vertrag noch einmal genauesten auf das Vorhandensein obig erläuterter Regelungen prüfen sollte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Doreen Prochnow

Rückfrage vom Fragesteller 4. Oktober 2019 | 04:28

Sehr geehrte Frau Prochnow,

vielen Dank für ihre ausführliche Antwort.
Ich habe meinen Vermieter unter Fristsetzung dazu aufgefordert, mir die ausstehende Kaution zeitnah zu überweisen. Daraufhin antwortete er, dass eine Endreinigungspauschale bei möblierten Wohnung rechtens wäre.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Oktober 2019 | 06:23

Lieber Fragesteller,

in diesem Fall bleibt Ihnen leider nicht anderes übrig, als Ihren Anspruch auf die 175 € anwaltlich oder per Klage geltend zu machen.

Grundsätzlich ist eine Reinigungspauschale nicht unzulässig, aber es muss dem Bewohner erlaubt sein, die Endreinigung selbst auszuführen, ausführen zu lassen oder ein niedrigeres Angebot zur Reinigung nachzuweisen. Da dies bei Ihnen nicht erfolgt ist, ist die Pauschale unzulässig vereinbart.

mit freundlichen Grüßen

Doreen Prochnow

Bewertung des Fragestellers 7. Oktober 2019 | 15:21

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