Möbelkauf - Gibt es eine Möglichkeit diese bestellten Möbel zu stornieren?

| 29. September 2009 10:02 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Kann ich einen Möbelkauf stornieren, obwohl ich bereits 10% angezahlt habe?

Ja, sofern Sie den Artikel im Möbelhaus erworben haben, könnte Ihnen in den AGB ein Rücktrittsrecht zugesichert worden sein. Sie sollten Ihre Rechnung daher zunächst auf entsprechende AGB prüfen. Ist darin jedoch kein Rücktrittsrecht vorgesehen, sollten Sie dennoch möglichst kurzfristig Kontakt zu dem Möbelhaus aufnehmen, um abzuklären, ob hier nicht aus Kulanz zumindest ein Umtausch der Möbel in Betracht kommen könnte.

Hallo,

ich habe am 24.09.2209 zwei Möbel bei einem nahmenhaften Möbelhaus gekauft und diese mit jeweils 10% angezahlt.
Nun ist es aber so-leider- das diese Möbelstücke meinem Freund gar nicht zusagen und wir deswegen Streit haben.
Gibt es eine Möglichkeit diese bestellten Möbel zu stornieren?
Ich weiß, dass wenn man über Internet einkauft 14 Tage das Recht zur Rückgabe hat, ist das auch der Fall wenn man in einem Laden kauft?


Vielen Dank für die Antworten im voraus!!

LG,

29. September 2009 | 10:14

Antwort

von


(458)
Mauerstrasse 36
72764 Reutlingen
Tel: 07121 128221
Web: https://www.anwalt-vogt.de
E-Mail: info@anwalt-vogt.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich steht dem Käufer einer Sache ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn es entweder vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.

Gesetzliche Rücktrittsrechte existieren hierbei insbesondere bei

- Fernabsatzverträgen

- Haustürgeschäften oder

- Verbraucherdarlehen

Wird eine Sache dagegen bei einem Händler im Laden gekauft, kommt ein Rücktrittsrecht nur dann in Betracht, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde oder der Händler ein Rücktrittsrecht in seinen AGB zusichert.

Da Sie die Möbel im Möbelhaus gekauft haben, greift daher kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein Rücktritt kommt vielmehr nur dann in Frage, wenn der Händler ein solches Recht in seinen AGB vorgesehen hat.

Sie sollten daher zunächst Ihre Rechnung auf entsprechende AGB prüfen. Ist auch darin kein Rücktrittsrecht vorgesehen, sollten Sie dennoch möglichst kurzfristig Kontakt zu dem Möbelhaus aufnehmen, um abzuklären, ob hier nicht aus Kulanz zumindest ein Umtausch der Möbel in Betracht kommen könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Bewertung des Fragestellers 29. September 2009 | 10:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Vogt »