Mietwagen Autoschlüssel verloren

18. August 2019 21:54 |
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Strafrecht


Zusammenfassung

Welche Rechte habe ich, wenn ich den Schlüssel eines gemieteten Neuwagens verloren habe und der Vermieter keinen Ersatzschlüssel hat?

Bei Verlust des Schlüssels eines gemieteten Neuwagens muss der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben, den Schaden zu mindern. Der Mieter kann verlangen, selbst einen Zweitschlüssel zu organisieren, um hohe Folgekosten wie Abschleppen und Ersatzwagen zu vermeiden. Es ist ungewöhnlich, dass bei einem Neuwagen kein Zweitschlüssel vorhanden ist. Der Mieter sollte sich vom Vermieter an Eides statt versichern lassen, dass wirklich kein Ersatzschlüssel existiert.

Sehr geehrte Damen und Herren RA,

ich habe den Schlüssel meines Mietwagens heute beim Baden im Wasser verloren (auch für Diebe nicht mehr auffindbar). Der Wagen steht sicher. Anruf beim Mietwagenbetrieb und Anfrage nach einem Ersatzschlüssel ergab Folgendes:

1) Einen Ersatzschlüssel gibt es nicht.
2) Das Auto muss abgeschleppt und sichergestellt werden (Kostenpunkt 400,-EUR)
3) Für die Restlaufzeit meines Vertrages (14 Tage) muss ich einen anderen Wagen mieten (schätzungsweise ca. 800,-EUR) und
4) Ich muss die Kosten tragen für die Herstellung eines neuen Schlüssels (Habe ich dann den Preis nicht mehre nachgefragt, da ich bis dahin schon genug hatte)

Es handelt sich um einen Neuwagen und ich kann mir nicht vorstellen dass kein Zweitschlüssel vorhanden sein soll, ein Auto kommt immer mit zwei Schlüsseln.

Da es sich m.E. um Beutelschneiderei handelt, möchte ich morgen gerne entweder vom Autoschlosser oder vom Autohändler und Fachbetrieb einen neuen Schlüssel anfertigen lassen.

Frage:
Darf ich auf eigene Kosten das Auto öffnen und einen neuen Schlüssel anfertigen lassen bzw. kann mich der Vermieter eventuell deswegen belangen und darf ich die unangemessenen Forderungen der Mietwagenfirma (Anmietung eines weiteren Autos für die Restlaufzeit, abschleppen, sicherstellen, etc.) ignorieren? (Ich glaube, nicht identifiziert worden zu sein.)

Vielen Dank für die freundliche Beantwortung meiner Frage.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich muss Ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, den Schaden zu mindern - ich würde beim Hersteller mich erkundigen, was ein Neuschlüssel kostet. Dann würde ich verlangen, dass Ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, einen Zweitschlüssel zu organisieren (kann mit dem Code bestellt werden, den der Vermieter haben muss). Zudem gehe ich davon aus, dass der Schlüssel bis zum Ende der Mietzeit vorliegt und somit alle weiteren Kosten entfallen (Abschleppen, Ersatzwagen etc.), Zudem würde ich mir an Eides statt versichern lassen, dass die den Zweitschlüssel wirklich nicht haben (ungewöhnlich!).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 21. August 2019 | 11:45

Sehr geehrter Frau RA Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort und Ratschläge.

Am Folgetag wurde mir von der Autovermietung Buchbinder tatsächlich und entgegen der urprünglichen Auskunft einen Ersatzschlüssel zugeschickt. Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, ich müsse lediglich den Courier bezahlen.

Am selben Tag (gestern) bekam ich dann wegen des Schlüssels eine Rechnung über insgesamt EUR 600,- mit Posten wie "Gutachten", "Zusatzmiete" und anderen obskuren Posten.

Ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt, mein Recht auf Schadensminderung angemerkt und vorgeschlagen den Schlüssel beim Fachhändler machen zu lassen, Buchbinder zuzuschicken und den Versand des Ersatzschlüssels zu bezahlen oder alternativ 3 Fachhändler-Angebote einzuholen und den niedrigsten Preis an Buchbinder zu bezahlen und um Erlaubnis zur Schlüsselkopie gebeten.

Ich habe bisher noch keine Antwort erhalten.

Können Sie mir hierzu noch klären, welches das ratsamste Vorgehen meinerseits ist oder sonst einen Ratschlag geben?

Vielen Dank bereits im Voraus und mit besten Grüßen, Ihr neuer potentieller Kunde JS




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. August 2019 | 19:44

Ich muss ehrlich sagen, Sie haben das perfekt gemacht - beide Vorschläge sind absolut richtig und auch 3 Kostenvoranschläge! Nun können Sie leider nur abwarten!

Ich halte die Daumen!

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