17. Juni 2006
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00:22
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Frage!
Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, die schriftliche Form ist nicht zwingend vorgeschrieben.
In Ihrem Fall scheint es sich aber mehr um eine Absichtserklärung zu handeln, weniger um einen konkreten Mietvertrag. Dies, weil Sie - nach Ihrer Darstellung - den Mietvertrag erst noch unterschreiben wollen.
Eine solche Absichtserklärung können Sie - üblicherweise gegen eine Schadensersatzleistung - noch lösen.
Ich rege an, sich unverzüglich mit der Gegenseite in Kontakt zu setzen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber