20. Februar 2021
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12:48
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Jetzt hat mir mein jetziger Vermieter angeboten um mich zu schützen noch einen Mietvertrag auf zeit für 4 Jahre fest zu machen der von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann - so das mich der neue Besitzer nicht sofort kündigen kann - geht dieses ?"
Das geht schon, aber es wird letztlich keinen Erfolg haben, weil der Ersteher zwar nach § 566 BGB in den Mietvertrag eintreten muss, diesen aber bei Erwerb in der Zwangsversteigerung mit dem Sonderkündigungsrecht des § 57 a ZVG kündigen kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Rechtsanwalt Raphael Fork