Mietkosten - ALGII

8. April 2005 07:31 |
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Sozialrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Familie bezieht ALG II, letztes Jahr bezogen wir Sozialhilfe.

Ehemalige Sozialhilfeempfänger beziehen in unserer Stadt weiterhin die Leistungen vom ehemaligen Sozialamt, welches sich
nun Agentur für Grundsicherung nennt.

Im Sommer letzten Jahres wurden wir vom Sozialamt aufgefordert umzuziehen. Mietkürzung wurde uns zum Dezember 04 angedroht und
auch tatsächlich dann um über 300 EUR gekürzt.

Da meine Frau (aktuell im Erziehungsurlaub) am 1.8.05 wieder Ihre Arbeit aufnehmen kann, sind wir bisher nicht umgezogen. Wir
hatten gehofft, so klar zu kommen.

Inzwischen drücken allerdings die Schulden, wir würden doch gerne in eine günstige Wohnung ziehen.

Nun hat es sich glücklich gefügt, daß wir jemanden kennenlernten, der eine Reihe günstiger Sozialwohnungen vermitteln kann.


Es ergibt sich folgender Fragenkomplex:

1a) Im Hinblick auf die baldige Arbeitsaufnahme meiner Frau stellt sich die Frage, ob wir überhaupt noch ein Recht auf einen
durch die Stadt finanzierten Umzug haben.
Kann die Stadt diesen Umzug mit Hinweis auf die hohen Kosten verweigern ? (die jetzige Wohnung muss bei Auszug renoviert
werden, z.b. ein muß Raum wegen starker Schäden neu gefliest...)

1b) Falls die Kostenübernahme eines Umzuges verweigert wird, muss die Stadt dann die jetzigen Mietkosten zwingend wieder
übernehmen?


Ich danke für Ihre Antwort !
Guten Morgen,

maßgeblich für Ihre Berechtigung auf Finanzierungsbeihilfen hinsichtlich des Umzuges ist nicht die künftige Situation, sondern der Zeitpunkt des Antrages. Wenn Ihre Frau erst zum 01.08. wieder arbeitet, ist das kein Problem, sofern Antrag und Umzug vorher über die Bühne gehen. Es kommt dann allein auf die derzeitige Einkommenssituation an.

Aufgrund der Aufforderung zum Umzug ist die Agentur für Grundsicherung verpflichtet, die angemessenen Kosten, die dadurch entstehen, zu übernehmen. Dies bedeutet zum einen eine etwaige doppelte Mietzinszahlung im Umzugsmonat, zum anderen die Umzugskosten, die Renovierungskosten und etwaige Kautionen. Da es hier erfahrungsgemäß immer wieder Probleme und unterschiedliche Auffassungen gibt, welche Kosten insbesondere bei der Renoverung angemessen sind, sollten Sie vor der Durchführung der Renovierungsarbeiten mit der Agentur Kontakt aufnehmen, um den Umfang abzustimmen.

Einen Anspruch auf Übernahme der jetzigen Mietkosten haben Sie leider nicht. Das Gesetz sieht hier nur die Übernahme angemessener Kosten vor, wobei dieses von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Sie könnten dann allenfalls die Agentur auf Übernahme der Kosten gerichtlich in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
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