Mein Kraftfahrzeug wurde durch Rückholer gepfändet

16. September 2006 14:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

hallo....

ich habe vor ein paar monaten ein kfz gekauft, habe falsch überwiesen und das geld wurde meinem konto wieder gutgeschrieben. nach einiger zeit meldete sich ein mit unbkannter und forderte die herausgabe des fahrzeuges. die lehnte ich ab. nach mehrmaligen aufeinandertreffen, fand ich vor 14 tagen morgens ein kleinen zettel im briefkasten, auf dem stand, der fahrzeug wurde abgeschleppt und steht jetzt auf dem hof der autofirma. da ich das fahrzeug leider zur zeit nict vollständig zahlen kann, habe ich vor 14 tagen ein schriftliches angebot an die autofirma geschickt und angeboten, mtl. 1000,00 € in bar zuzahlen. bis heute habe ich keinerlei reaktionen erhalten. das fahrzeuig befindet sich derzeit auf dem hof der autofirma und ist zugelassen auf mich und wurde blockiert, sodas ich es nicht entfernen kann. bin beruflich auf das fahrzeug angewiesen und bin derzeit beruflich sehr eingeschränkt. dies ist ein kleiner auszug aus dem fall.


nun die fragen

durfte mein fahrzeug abgeschleppt werden?

muss die autofirma auf mein angebot reagieren?

kann ich die herausgabe verlangen und einfach die raten zahlen?

über eine schnelle antwort würde ich mich freuen und ggf eine entsprechende vertretung beauftragen.

lumpy

-- Einsatz geändert am 16.09.2006 16:02:48
16. September 2006 | 16:40

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,



sofern nicht wirksam ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist, gilt der Eigentumsübergang unabhängig von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

Da Sie dann - trotz nicht vollständiger Zahlung des Kaufpreises - Eigentümer geworden sind, hätte das Auto nicht vom Verkäufer (der dann ja nicht mehr Eigentümer gewesen ist) abgeschleppt werden müssen.

Wie aber beschrieben, kommt es dabei wesentlich auf die Vereinbarung bei Übergabe ab; dieses wird genauer zu prüfen sein.


Sie sollten daher sofort einen Rechtsanwalt mit der genaueren Prüfung, die dieses Forum so nicht leisten kann, beauftragen. Es wird sich dann auch feststellen lassen, ob Sie ggfs. durch eine einstweilige Verfügung die Herausgabe schnell gerichtlich durchsetzen können.

Auf eine Ratenzahlung muss sich der Verkäufer nur dann einlassen, wenn diese vereinbart worden ist.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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