Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Grundsätzlich gilt:
Die Schlussrate ist fällig, wenn die vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Hier stellt sich die Frage, ob die Garantieerklärungen ein Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs sind oder ob es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
1. Vertraglicher Anspruch auf die Garantieerklärungen
• Falls die Garantieerklärungen ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages vereinbart wurden (z. B. in der Auftragsbestätigung oder Werbung des Anbieters), könnte ihre fehlende oder mangelhafte Bereitstellung eine noch nicht vollständige Vertragserfüllung bedeuten.
• Falls keine vertragliche Zusicherung besteht, sondern nur die üblichen gesetzlichen Gewährleistungsrechte greifen, wäre die Forderung nach Garantieerklärungen kein berechtigter Einwand gegen die Zahlung.
2. Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)
Falls die vollständige Erfüllung des Vertrages noch aussteht (weil die Garantieerklärungen geschuldet sind), können Sie die Zahlung verweigern, bis Hanwha QCells diese ordnungsgemäß vorlegt.
• Wichtig ist, dass Sie bereits mehrfach die Garantieerklärungen schriftlich angefordert haben.
• Das Verhalten von Hanwha QCells deutet darauf hin, dass sie das Problem intern anerkennen, aber es nicht als Teil der Rechnungsfälligkeit sehen.
3. Mangelhafte Garantieerklärungen als Sachmangel?
• Falls die Garantieerklärungen ein wesentlicher Vertragsbestandteil waren, könnte ihr Fehlen oder ihre Mangelhaftigkeit als Sachmangel im Sinne von § 434 BGB angesehen werden.
• Dies würde Ihnen das Recht geben, die Beseitigung des Mangels zu verlangen, bevor die Zahlung fällig wird.
4. Risiko bei Nichtzahlung – mögliche rechtliche Schritte
• Hanwha QCells könnte ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder direkt klagen.
• Falls Sie sich auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) berufen, müssten Sie darlegen, dass die Garantieerklärungen vertraglich geschuldet sind und diese bisher nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
5. Empfehlung
1. Letzte Frist setzen: Schreiben Sie Hanwha QCells eine formelle Mängelrüge mit einer letzten Frist (z. B. 14 Tage) zur Bereitstellung vollständiger Garantieerklärungen.
2. Falls keine zufriedenstellende Antwort kommt: Sie könnten dann einen Teil der Schlussrate (z. B. 40 % ) als Sicherheit einbehalten, bis die Garantieerklärungen ordnungsgemäß vorliegen.
3. Rechtliche Beratung einholen: Falls Hanwha QCells tatsächlich klagt, wäre eine Prüfung durch einen Fachanwalt sinnvoll, insbesondere ob die Garantieerklärungen vertraglich geschuldet waren.
Fazit:
Wenn die Garantieerklärungen vertraglich zugesichert wurden, können Sie die Zahlung vorerst teilweise verweigern (§ 320 II BGB). Falls nicht, wäre die Zahlung fällig, und Sie müssten Hanwha QCells wegen der unzureichenden Garantiebestimmungen gesondert in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Zum Thema ob eine fehlende Garantiezusage einen Mangel darstellt:
bejahend
BGH (Urt. v. 15.06.2016, Az. VIII ZR 134/15)
Sehr geehrter Herr Wilke,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Leider steht in meinem Vertrag nichts über Garantieerklärungen.
Aber in dem heutigen Mahnschreiben von Hanwha QCells steht wörtlich:
Die Zahlung wird mit der Installation und Anmeldung der Anlage fällig. Bitte beachten Sie, dass die Garantiebedingungen Bestandteil des Vertrages sind - ein rechtlicher Grund zur Zurückhaltung der Zahlung, auch wenn unzufrieden mit den Garantiebedingungen , besteht nicht.
Würden Sie mir empfehlen, darauf Bezug zu nehmen um wenigstens eine Teilrate zurück halten zu können, bis alles erfüllt ist?
Ja, in jedem Fall ein Teilzugeständnis für die Vereinbarung solcher.
Da dann aber trotzdem auch nicht klar beweisbar ist, welche Bedingungen im Einzelnen geschuldet sind, empfehle ich lediglich 20-30 % zurückzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke