Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Rechnungen an sich korrekt sind. Der Grundlage und der Höhe nach. Sehen Sie auch nach, wann die Leistungen gewesen sein sollen. Alles was vor 2015 war, ist verjährt.
Wenn das Sepa Mandant bestand und er sie nicht abgebucht hat, so sind Sie auch nicht in Verzug.
Die doppelte Rechnung brauchen Sie nicht bezahlen.
Ich empfehle, das alles dem Stb. schriftlich mitzuteilen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Rechnungen an sich korrekt sind. Der Grundlage und der Höhe nach. Sehen Sie auch nach, wann die Leistungen gewesen sein sollen. Alles was vor 2015 war, ist verjährt.
Wenn das Sepa Mandant bestand und er sie nicht abgebucht hat, so sind Sie auch nicht in Verzug.
Die doppelte Rechnung brauchen Sie nicht bezahlen.
Ich empfehle, das alles dem Stb. schriftlich mitzuteilen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin